Pflanzen und "Vermehrungsmaterial"
Verfasst: Do 13. Jun 2024, 15:50
Hab ich mich schon länger gefragt, wenn ich nur drei Pflanzen haben darf, wie werden dann Stecklinge rechtlich bewertet?
Hier eine Einschätzung von Konstantin Grubwinkler, Fachanwalt für BTM-Recht:
Hier eine Einschätzung von Konstantin Grubwinkler, Fachanwalt für BTM-Recht:
https://www.focus.de/experts/vermehrung ... 29316.html
Anwalt Konstantin Grubwinkler erklärt rechtliche Aspekte rund um das Thema Cannabispflanzen. Dabei stellt der Fachmann auch klar, was unter dem Begriff Vermehrungsmaterial zu verstehen ist und welche Besonderheiten bei Stecklingen zu beachten sind.
Was zählt als Vermehrungsmaterial?
Laut Grubwinkler ist Vermehrungsmaterial definiert als diejenigen Bestandteile von Cannabispflanzen, die zur Anzucht neuer Pflanzen vorgesehen sind, jedoch über keine Blütenstände oder Fruchtstände verfügen. Dazu zählen insbesondere Samen und Stecklinge.
„Stecklinge“, so der Experte, „sind Jungpflanzen oder Sprossen-Teile von Cannabispflanzen".
Rechtliche Freiheiten mit Vermehrungsmaterial
Ein zentraler Punkt in Grubwinklers Ausführungen ist die rechtliche Handhabung von Vermehrungsmaterial. Im Gegensatz zu anderen Cannabisprodukten, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen, ist Vermehrungsmaterial nicht reguliert. „Vermehrungsmaterial ist kein Cannabis und somit nicht verboten. Du kannst so viel besitzen wie du willst, du kannst kaufen und verkaufen, so wie du willst“, erklärt Grubwinkler. Dies eröffnet rechtlich viele Möglichkeiten, solange es sich eindeutig um Vermehrungsmaterial handelt.
Grenzen der Definition von Stecklingen
Der Anwalt betont jedoch, dass nicht jede Cannabispflanze ohne Blüten automatisch als Steckling gilt. Die rechtliche Definition ist enger gefasst: „Ich würde sagen, nein. Eine meterhohe Pflanze, die jetzt noch keine Blütenstände hat, kann nicht als Steckling betrachtet werden“, so Grubwinkler. Er bezieht sich dabei auf die gesetzliche Definition, die explizit Jungpflanzen ohne Blütenstände, die zur Anzucht bestimmt sind, als Stecklinge definiert.