Hab ich mich schon länger gefragt, wenn ich nur drei Pflanzen haben darf, wie werden dann Stecklinge rechtlich bewertet?
Hier eine Einschätzung von Konstantin Grubwinkler, Fachanwalt für BTM-Recht:
Anwalt Konstantin Grubwinkler erklärt rechtliche Aspekte rund um das Thema Cannabispflanzen. Dabei stellt der Fachmann auch klar, was unter dem Begriff Vermehrungsmaterial zu verstehen ist und welche Besonderheiten bei Stecklingen zu beachten sind.
Was zählt als Vermehrungsmaterial?
Laut Grubwinkler ist Vermehrungsmaterial definiert als diejenigen Bestandteile von Cannabispflanzen, die zur Anzucht neuer Pflanzen vorgesehen sind, jedoch über keine Blütenstände oder Fruchtstände verfügen. Dazu zählen insbesondere Samen und Stecklinge.
„Stecklinge“, so der Experte, „sind Jungpflanzen oder Sprossen-Teile von Cannabispflanzen".
Rechtliche Freiheiten mit Vermehrungsmaterial
Ein zentraler Punkt in Grubwinklers Ausführungen ist die rechtliche Handhabung von Vermehrungsmaterial. Im Gegensatz zu anderen Cannabisprodukten, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen, ist Vermehrungsmaterial nicht reguliert. „Vermehrungsmaterial ist kein Cannabis und somit nicht verboten. Du kannst so viel besitzen wie du willst, du kannst kaufen und verkaufen, so wie du willst“, erklärt Grubwinkler. Dies eröffnet rechtlich viele Möglichkeiten, solange es sich eindeutig um Vermehrungsmaterial handelt.
Grenzen der Definition von Stecklingen
Der Anwalt betont jedoch, dass nicht jede Cannabispflanze ohne Blüten automatisch als Steckling gilt. Die rechtliche Definition ist enger gefasst: „Ich würde sagen, nein. Eine meterhohe Pflanze, die jetzt noch keine Blütenstände hat, kann nicht als Steckling betrachtet werden“, so Grubwinkler. Er bezieht sich dabei auf die gesetzliche Definition, die explizit Jungpflanzen ohne Blütenstände, die zur Anzucht bestimmt sind, als Stecklinge definiert.
Ich würd unter 50g Trockennasse bleiben, dann gehen so viele Bonsaimums wie man will. Mit ner Reduzierung auf 30g wär das dann schon wieder anstrengend, aber 50g in Muttis und Stecks dürften weit über 10 Bonsaimums sein.
Auf jeden Fall löst dass das Problem vieler Reg Grower, dass man bis zur Pubertät ja nicht weiß ob man nen 3 Meter Kerl ranzieht. So lange die klein sind, einfach nen Steck testweise 12/12 schicken und das ist alles noch völlig legal.
Wo ich mehr ein Problem sehe, sind Eltern. Da sind die Regeln total weltfremd. Ich dürfte auf dem Balkon nix anbauen und müsste alles in nem selbstschließenden Schrank stattfinden lassen. Solange dort nichts passiert wär im Prinzip alles was Kinder und Enkel und Neffen hat, vom Outdoorgrowen ausgeschlossen.
Zuletzt geändert von bistje am Mi 3. Jul 2024, 21:48, insgesamt 1-mal geändert.
Hmja nicht nur für Eltern afaik. Wenn Du deine Pflanzen im Garten ziehst musst Du dafür sorgen, dass da keine unerwachsenen dran kommen - egal ob die bei Dir wohnen oder beim Nachbarn. Die Verkehrssicherungspflicht gilt da uneingeschränkt so wie ich das sehe. Da kannst Du outdoor im Garten in einer Siedlung eigentlich insgesamt vergessen solange der Garten einsehbar ist. Kann ich verhindern dass die Nachbarkids sich was abpflücken und damit mist bauen?
Ich hab auch hier bei uns noch nichts gesehen und ich schau schon neugierig in die Gärten wenn ich mitm Hund draußen bin...
Aber ich überlege meinen Stecklingsüberschuss, sofern vorhanden, einfach random in Siedlungen zu verteilen, einen auf den Stromkasten stellen, einen auf die Mauer, einen auf den Briefkasten... vllt fehlts dem einen oder anderen nur an Gelegenheit
Wäre Zeug wild abstellen. Könnte dich ne Behörde zu Stellungnahme und wegräumen auffordern. Aber das ist schon echt haarfein, da irgendwas illegales draus zu machen. Mit nem netten Schild von wegen "zum mitnehmen", wenn das bei euch üblich ist, sollte da nichts passieren dürfen. Klar können die technisch tun, aber dagegen kann man bestimmt erfolgreich vorgehen.