aktueller Stand des Verfahrens

News und Diskussionen über die Legalisierung und andere Gesetze. Keine Rechtsberatung!
Roy Bean
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Re: aktueller Stand des Verfahrens

Beitrag von Roy Bean »

meine Hoffnung ist ja, dass der Lauterbach nur alle Bedenken die an ihn herangetragen wurden irgendwie in den Entwurf reingepackt hat damit die Fachpolitiker jetzt in den internen Beratungen merken, was die geforderten Einschränkungen in der Umsetzung bedeuten und das dadurch dann noch wertvolle Änderungen vorgenommen werden. Das einzige woran ich mich grad so klammere...

Die sollen sich mal beeilen, bei mir in der Ecke sind grad 1000 qm Bunkerfläche zu vermieten :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen:
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Roy Bean
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Re: aktueller Stand des Verfahrens

Beitrag von Roy Bean »

News from the front:
SPD-Minister aus Hamburg, Thüringen und Niedersachsen wollen das Cannabis-Vorhaben der Ampel im Bundesrat torpedieren und pochen auf die Zustimmungspflichtigkeit des Gesetzes. Käme es so, wäre das Gesetz wohl nicht mehr wiederzuerkennen.

"Wenn wir irgendetwas jetzt nicht brauchen, dann ist es dieses Gesetz". Nicht aus dem schwarz regierten Bayern war dieser Satz zu hören, sondern aus dem rot-grün regierten Hamburg. SPD-Innensenator Andy Grote hatte mit diesen Worten bereits Mitte August im NDR klar zu verstehen gegeben, was er vom Cannabis-Vorhaben der Ampel – ausgearbeitet im Haus seines Parteigenossen Karl Lauterbach (SPD) - hält: Rein gar nichts. Jetzt wollen Grote und andere SPD-Landesminister: innen auch im Bundesrat ihrer Missbilligung Taten folgen lassen. Gemeinsam wohl mit den unionsregierten Ländern.

Mit denen ist man sich weitgehend einig: Das Gesetz der Ampel versage beim Gesundheits-, Kinder- und Jugendschutz, animiere eher zum Konsum, statt Jugendliche davon abzuhalten und kurbele überdies den Schwarzmarkt an. Von drohenden Belastungen für Justiz und Verwaltung ganz zu schweigen. Wenn sich also am 29. September die Länderkammer trifft, um u.a. Stellung zum Cannabisgesetz (CanG) zu beziehen, dürfte es für die Ampelkoalition in Berlin schmerzhaft werden.
Antrag Hamburgs im BR-Innenausschuss

Als Aufgalopp vor der anstehenden Plenarsitzung hat Hamburg einen Antrag in den Innenausschuss des Bundesrates eingebracht, der Lauterbachs Gesetz von der Zustimmung der Länder abhängig machen will. Dagegen ist der im Kabinett beschlossene Entwurf der Bundesregierung als Einspruchsgesetz konzipiert. Heißt: Der Bundesrat darf zwar Kritik üben und Einspruch einlegen, könnte aber letztlich von der Ampel mit der entsprechenden Mehrheit im Bundestag überstimmt werden.

Am Sonntag hat Innensenator Grote in einem Interview mit der Welt am Sonntag Andeutungen gemacht, wohin seiner Meinung nach im Bundesrat die Reise gehen soll. "Wir sind der Meinung, dass die Zustimmung des Bundesrates notwendig ist und die Länder deutlich intensiver mitbestimmen müssten“, sagte er. Diesen Standpunkt werde Hamburg im Bundesrat deutlich machen. Mit seinem "wir" ist offenbar die gesamte Regierung des Stadtstaates gemeint, inklusive der Grünen. Aus dem Büro der grünen Justizsenatorin Anna Gallina kam zu Grotes Ankündigung kein Widerspruch: Die Legalisierung von Cannabis sei zwar ein langjähriges Anliegen der Senatorin, aber trotz der grundsätzlich positiven Positionierung sehe auch ihr Ministerium "insbesondere hinsichtlich einer praxisgerechten Ausgestaltung Änderungsbedarfe", hieß es auf Anfrage von LTO.*
SPD-Gesundheitssenatorin: Regierungsentwurf "wesentlich ergänzungsbedürftig"

Offensiv unterstützt wird Grote bei seinem Versuch, das ungeliebte Legalisierungs-Vorhaben zu bremsen, nur von den unionsregierten Ländern und inzwischen auch von immer mehr SPD - Landesminister: innen. Dazu zählt etwa Lauterbachs Kollegin im Hamburger Gesundheitsressort, Melanie Schlotzhauer (SPD). Sie vertritt wie Grote die genau gegenteilige Position zum Bundesgesundheitsminister bzw. der Ampel: Durch das CanG würden weder der Gesundheits- noch der Kinder und Jungendschutz gestärkt. Der Entwurf sei "wesentlich ergänzungsbedürftig", heißt es aus ihrem Haus. So fehlten z.B. Aussagen zur Finanzierung von Maßnahmen, die durch die Länder umzusetzen oder vorzuhalten seien. Bedenken bestünden auch hinsichtlich der Auswirkungen auf das Konsumverhalten von Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Übersetzt heißt das: Kinder und Jugendliche werden nach Ansicht der SPD-Ministerin nach Inkrafttreten des Ampelgesetzes mehr statt weniger kiffen. Thüringens Innenminister Georg Maier (SPD) teilt diese Sorge. Die leichtere Verfügbarkeit könnte wieder mehr Menschen an die Droge heranführen, hatte er kürzlich gegenüber der Deutschen Presse-Agentur gewarnt.

In die gleiche Kerbe wie Grote, Schlotzhauer und Maier haut auch die niedersächsische SPD-Innenministerin Daniela Behrens: Sie teile die Bedenken, dass es sich bei dem CanG um ein nicht zustimmungspflichtiges Gesetz handelt, heißt es aus ihrer Pressestelle. "Die Legalisierung einer weiteren Droge wird die Welt grundsätzlich nicht sicherer machen." Behrens vermisst aus Berlin konkrete Vorschläge zur Stärkung des Jugendschutzes. "Mit einer Plakatkampagne wird es auf jeden Fall nicht getan sein", so die Ministerin. Im Übrigen seien eine Reihe von Kontroll- und Überwachungsvorschriften im neuen Gesetz für die Polizei- und Ordnungsbehörden in der Praxis nicht umsetzbar.
Juristen: für Zustimmungspflichtigkeit keine Grundlage im GG

Für die unionsgeführten Anti-Legalisierungs-Länder Bayern, Sachsen oder Sachsen-Anhalt dürfte der Antrag aus dem rot-grünen Hamburg, das Ampel-Vorhaben vom Plazet des Bundesrates abhängig zu machen, eine willkommene Steilvorlage sein. Aber ist das Anliegen auch juristisch tragfähig?

Von LTO befragte Experten bezweifeln das. Das Grundgesetz (GG) geht vom Grundfall des nicht zustimmungsbedürftigen Gesetzes aus. Gesetze, die der Zustimmung des Bundesrates bedürfen, sind explizit im GG aufgeführt. Es handelt sich um drei Fallgruppen: Gesetze, die die Verfassung ändern, solche, die– wie z.B. Steuern - Auswirkungen auf die Finanzen der Länder haben oder Gesetze, für deren Umsetzung in die Organisations- und Verwaltungshoheit der Länder eingegriffen wird und ihnen der Bundeseinheitlichkeit wegen verboten wird, davon abzuweichen (vgl. Art. 84 GG).

Im Rahmen des CanG werden nun zwar eine Reihe von Einzelgesetzen geändert, ein offensichtlicher Fall einer zustimmungspflichtigen Materie fällt aber nicht darunter: "Weil weder eine Verfassungsänderung notwendig ist noch im aktuellen Entwurf des CanG Vorschriften zu Steuern vorgesehen sind, dürfte eine Zustimmungsbedürftigkeit nach Art. 79 Abs. 2 GG oder Art. 105 Abs. 3 GG ausgeschlossen sein", sagt der renommierte Cannabis-Rechtsexperte Peter Homberg.

Dem Anwalt zufolge kommt insbesondere Art. 84 Abs. 1, S. 6 GG nicht zur Anwendung. Danach wäre ein Gesetz zustimmungsbedürftig, wenn das Bundesgesetz Regelungen hinsichtlich des Verwaltungsverfahrens der Länder trifft und ihnen die gesetzlich vorgesehenen Abweichungsmöglichkeiten nimmt, weil im Ausnahmefall ein besonderes Bedürfnis nach bundeseinheitlicher Regelung des Verwaltungsverfahrens ohne Abweichungsmöglichkeit der Länder besteht. "Eine solche Regelung ist im aktuellen Entwurf des CanG jedoch gerade nicht enthalten", so Homberg.

Ähnlich sieht es auch der Berliner Verfassungsrechtler Prof. Alexander Thiele: "Ich würde bei einem ersten Lesen nicht von einer Zustimmungsbedürftigkeit ausgehen. Eine fundamentale Veränderung bisheriger zustimmungspflichtiger Gesetze sehe ich bisher nicht. Auch ist mir keine Regelung aufgefallen, die eine Zustimmungsbedürftigkeit aus sich heraus begründen würde."
Hamburg: Änderung zustimmungsbedürftiger Gesetze

Auf Nachfrage beim Hamburger Innensenator, wie er denn die Zustimmungspflichtigkeit begründe, heißt es: "Die Zustimmungsbedürftigkeit des Cannabisgesetzes ergibt sich im vorliegenden Fall daraus, dass es zustimmungsbedürftige Gesetze ändert", so Grotes Sprecherin Katrin Brardt. In diesem Fall seien dies das Betäubungsmittelgesetz (BtmG), das Arzneimittelgesetz (AMG), das Bundesnichtraucherschutzgesetz (BNichtrSchG) und das Einführungsgesetz zum Strafgesetzbuch (EGStGB). Nach verfassungsgerichtlicher Rechtsprechung sei eine Zustimmungsbedürftigkeit anzunehmen, wenn ein Änderungsgesetz dazu führt, dass bestehende zustimmungsbedürftige Vorschriften eine wesentlich andere Bedeutung und Tragweite und damit letztlich einen neuen Inhalt erhielten.

Anwalt Homberg hält auch diese Argumentation nicht für stichhaltig: Der bloße Verweis auf die Änderungen im BtMG, AMG, BNichtrSchzG oder EGStGB genüge nicht. Vielmehr müssten zunächst in diesen Gesetzen die konkreten Normen ausfindig gemacht werden, die eine Zustimmungsbedürftigkeit dieser Gesetze aufgrund einer ausdrücklichen Bestimmung im GG begründet hätten. Dann müsse in einem zweiten Schritt geprüft werden, ob die Regelungen des CanG diese wesentlichen Normen ändern oder ihnen eine wesentlich andere Bedeutung und Tragweite verleihen. "Nach einer ersten Durchsicht des Gesetzesentwurf scheint dies gerade nicht der Fall zu sein", so Homberg.
Exklusiv: Beschlüsse des BR-Rechtsausschusses

Sollte das Gesetz jedoch vom Votum des Bundesrates abhängig sein, ist jetzt schon absehbar, dass es dann mit einer Liberalisierung und Entkriminalisierung jedenfalls in der aktuellen Form erst einmal nichts wird: LTO liegen Beschlüsse des Bundesrats-Rechtsausschusses vor, aus denen hervorgeht, welche drastischen Änderungen die Rechtsexperten der Bundesländer anstreben.

Überraschend ist dabei das Abstimmungsverhalten von Ländern, in denen Grüne mitregieren: So sprach sich eine Mehrheit im BR-Rechtsausschuss etwa dafür aus, die Altersgrenze für die Freigabe von Cannabis von 18 Jahren auf 21 Jahre anzuheben. In der Begründung heißt es: Es sei wissenschaftlich belegt, dass Cannabiskonsum bei unter 21-Jährigen weitaus schädlichere Wirkung entfalte als bei Erwachsenen. "Das Risiko von Psychosen bis hin zu schizophrenen Erkrankungen ist deutlich erhöht". Zugestimmt haben diesem Antrag u.a. Hessen und Baden-Württemberg.

Eine deutliche Mehrheit fand auch der Vorschlag, von der geplanten Tilgung von Eintragungen und Verurteilungen im Zusammenhang mit Cannabis im Bundeszentralregister wieder Abstand zu nehmen. Schließlich ziele die Tilgung noch auf Urteile, bei denen die zugrundeliegenden Taten noch vom Schwarzmarkt geprägt gewesen seien. Den wolle die Ampel mit ihrem Gesetz ja erst unterbinden, so die Argumentation. "Eine Rechtfertigung der vorgesehenen Tilgung von Eintragungen aus dem Bundeszentralregister in Bezug auf Verurteilungen wegen in diesem ungeregelten Schwarzmarktumfeld begangener Taten ist nicht ersichtlich."
Kein Straferlass für vergangene Cannabis-Delikte

Auf volle Härte und kein Pardon setzen zehn Bundesländer auch in puncto Strafvollstreckung bei Cannabis-Taten, die unter der alten Rechtslage begangen wurden. "Der durch die entsprechende Anwendung von Artikel 313 EGStGB vorgesehene rückwirkende Straferlass ist sachlich durch die Zwecke des Gesetzentwurfs weder geboten noch begründbar", heißt es. Zugestimmt haben diesem Antrag aus Bayern und Baden-Württemberg neben dem schwarz-grün regierten Hessen auch die SPD-geführte Ampelregierung in Rheinland-Pfalz.

Weiter sprachen sich die Länder im Ausschuss mehrheitlich für Änderungen in der Strafprozessordnung (StPO) aus: Beim Verdacht von Straftaten nach dem neuen Konsumcannabisgesetz und Medizinal-Cannabisgesetz müssten Maßnahmen wie die Telefonüberwachung oder die Online-Durchsuchung möglich bleiben. Gegenstimmen gab es hier keine: Zwölf Länder stimmten dafür; Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und Thüringen enthielten sich.

Wie es nach der Bundesrat-Sitzung am 29. September nun weitergeht, zeichnet sich ab: Der Beschluss einer Gegenäußerung der Bundesregierung zur Position der Länder wird in der Kabinettsitzung am 4. Oktober erwartet. Am 12. Oktober dürfte das CanG dann im Bundestag erstmals beraten werden – wohl als zustimmungsfreies Gesetz. Schließlich betonte ein Vertreter des Bundesministeriums der Justiz (BMJ) im Rechtsausschuss des Bundesrates, man habe sich in seinem Haus ausgiebig mit der Frage beschäftigt, ob das Gesetz zustimmungspflichtig sei. Aus Sicht des BMJ sei das Gesetz kein Zustimmungsgesetz.

*Hinweis der Redaktion am 19.09.2023, 15:06 Uhr:

Nach Veröffentlichung des Artikels stellte Hamburgs Justizsenatorin Gallina gegenüber LTO klar, dass der fachlich zuständige Rechtsausschuss des Bundesrates nicht zu der Auffassung gelangt sei, dass das CanG der Zustimmung des Bundesrates bedarf. "Wir gehen davon aus, dass die im Innenausschuss für die Zustimmungsbedürftigkeit vorgetragene Begründung jedenfalls in Teilen schlicht überholt ist." Die im Innenausschuss vom Kabinettskollegen Grote herangezogene sog. 'Mitverantwortungstheorie' des Bundesverfassungsgerichts habe das Gericht in Bezug auf Änderungsgesetze aufgegeben", so Gallina.

Das CanG enthalte keine Regelung, die für sich zustimmungsbedürftig sei oder eine ursprünglich zustimmungsbedürftige Regelung ändert. Und ob mit den CanG ein Änderungsgesetzes vorliege, das erheblich in zustimmungsbedürftige Regelungen wie dem BtMG eingreife, sei fraglich. Über die Annahme, dass Regelungen zum Konsum von Cannabis "ein bedeutender Teil des BtMG" seien, lasse sich angesichts der Vielzahl durch das BtMG regulierter Betäubungsmittel trefflich streiten, so die Senatorin.
https://www.lto.de/recht/hintergruende/ ... lisierung/

die wichtigsten Punkte:

- am 29. September findet eine Bundesratssitzung zum Thema statt.
- Der Beschluss einer Gegenäußerung der Bundesregierung zur Position der Länder wird in der Kabinettsitzung am 4. Oktober erwartet.
- Am 12. Oktober dürfte das CanG dann im Bundestag erstmals beraten werden – wohl als zustimmungsfreies Gesetz.
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bistje
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Re: aktueller Stand des Verfahrens

Beitrag von bistje »

Ich dachte schon das hat sich erledigt, so lange hab ich nix mehr über das Thema gehört.
Roy Bean
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Re: aktueller Stand des Verfahrens

Beitrag von Roy Bean »

Nö, die lassen sich nur maximal Zeit hab ich den Eindruck. Beim Job wär das Arbeitsverweigerung afaik

Pünktlich zur Halbzeit des Oktoberfestst haut der bayrische Gesundheitsminister einen raus. Der Gesundheitsminister wohlgemerkt, nicht der Innenminister. Er will eine "zentrale Kontrolleinheis Cannabis" aufstellen um "den Konsum dieser gefährlichen Droge einzudämmen und weitestgehend zu verhindern" - genau mein Humor :lol:

Also will er sowas wie ne Gesundheitspolizei aufbauen, mit Exekutivrechten, um was zu verhindern, nämlich den Konsum, der auch heute nicht verboten ist, sondern nur der Besitz, und das vom Oktoberfest aus :mrgreen: :mrgreen:

Irgendwann sollte dem mal einer erzählen das Bundesrecht über Landesrecht steht wenn er wieder nüchtern ist

https://www.n-tv.de/politik/Kiffer-Kont ... 28213.html

Na jedenfalls ist morgen erstmal der Bundesrat dran, da sind die meisten ja dagegen, das wird wohl erstmal nicht so schön morgen. Gut ist aber, dass unsere Regierung von aussen eh keinerlei Ratschläge annimmt, in keiner Weise, deswegen bin ich guter Dinge dass es dieses Jahr ein ganz besonderes Sylvester gibt, falls es mit dem 1.1.24 klappt
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lucky luke
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Re: aktueller Stand des Verfahrens

Beitrag von lucky luke »

Roy Bean hat geschrieben: Do 28. Sep 2023, 10:26...deswegen bin ich guter Dinge dass es dieses Jahr ein ganz besonderes Sylvester gibt, falls es mit dem 1.1.24 klappt
:lol: ganz bestimmt. bis dahin ist mein schrank fertig geblüht und ich geb dir was ab wenn du magst!

:lol: rofl! musst du aber heimlich konsumieren!
Roy Bean
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Re: aktueller Stand des Verfahrens

Beitrag von Roy Bean »

Ach Luke, Du erinnerst mich immer so an einen von den Typen aus der Muppet Show oben vom Balkon :D
Der Bundesrat hat zum Cannabisgesetz der Ampel Stellung genommen. Dabei scheiterten die Fundamentalkritiker der Legalisierung mit ihren Forderungen, das Vorhaben vollständig zu stoppen oder wenigstens für zustimmungspflichtig zu erklären.

Aufatmen bei der Ampel. Legalisierungsgegner und rigide Prohibitionsbefürworter sind am Freitag im Bundesrat mit ihren weitgehenden Anträgen gegen das Cannabisgesetz (CanG) der Bundesregierung im Wesentlichen gescheitert.

So fand der Plenarantrag Bayerns mit der Empfehlung, die Bundesregierung möge die Legalisierung komplett auf Eis legen, in der Länderkammer keine Mehrheit. Ebenso wenig die Initiative des Hamburger SPD-Innensenators Andy Grote (SPD), der andere Länder davon überzeugen wollte, dass das Gesetz der Zustimmung des Bundesrates bedürfe. Damit steht jetzt fest: Die Länderkammer wird das CanG nicht komplett aufhalten, sondern allenfalls – durch einen möglichen Einspruch im späteren Verfahren – ein stückweit bremsen können.

Den Ministerpräsidentinnen und -präsidenten der Länder lagen am Ende rund 80 Empfehlungen aus den Ausschüssen des Bundesrates vor. Auch wenn die fundamentalen Änderungsanträge der Legalisierungsgegner letztlich zwar abgelehnt wurden, empfiehlt der Bundesrat dennoch eine Reihe von Verschärfungen.

Überzeugt sind die Länder mehrheitlich, dass das Konsumcannabisgesetz (KCanG) bei den Ländern gravierende Kontroll- und Vollzugsaufgaben sowie umfassende Präventions- und Interventionsaufgaben zur Folge haben werde, die nur mit erheblichem personellem Aufwand zu bewältigen seien. Deutlich bezweifelt wird die Annahme der Bundesregierung, dass im ersten Jahr deutschlandweit lediglich 1.000 Anbauvereinigungen eine Erlaubnis beantragen würden. Die Länder schätzen die Zahl als deutlich zu niedrig ein.
Keine Anhebung der Altersgrenze

Auch sehen die Länder mehrheitlich erheblichen Nachbesserungsbedarf, was den Schutz von Kindern und Jugendlichen angeht. Das betreffe zum Beispiel die Kontrolle der Einhaltung der kinder- und jugendschützenden Vorschriften im CanG innerhalb privater Räume – auch wenn dabei die Grenzen von Art. 13 Grundgesetz (GG) zu beachten seien. Gefordert wird insofern, die relevanten Regelungen im weiteren Gesetzgebungsverfahren auf ihre Praxistauglichkeit und Umsetzbarkeit hin zu überprüfen. "In der Fassung des Gesetzentwurfs ist aus Sicht des Bundesrates ein strukturelles Vollzugsdefizit zu erwarten", so der Bundesrat.

Weiter erwarten die Länder, dass verbindliche Instrumente zur effektiven Aufklärung, Prävention und Intervention in das Gesetz aufgenommen werden, "einschließlich realistischer Finanzierungsmodalitäten insbesondere der verpflichtenden Präventions- und Frühinterventionsmaßnahmen".

Zu einer Kritik über angeblich zu niedrige Strafrahmen im geplanten KCanG, wie es der Innenausschuss zunächst gefordert hatte, konnte sich der Bundesrat nicht durchringen. Ebenso wenig scheiterte die Empfehlung, das Mindestalter zum Cannabis-Besitz und -Konsum von derzeit 18 Jahren zu erhöhen. Keine Mehrheit erzielte auch der Antrag, den Radius der im KCanG vorgesehenen Cannabis-Verbotszonen von 200 Metern – z.B. im Umkreis von Schulen und Kitas – wieder auf 250 Meter zu erhöhen.
Eigenanbau nur in der Wohnung, nicht im Garten

Was den erlabten Eigenanbau angeht, verlangt der Bundesrat im Gesetz die Klarstellung, dass der Anbau von Cannabispflanzen auf die Wohnung beschränkt ist und nicht z.B. auch im Garten stattfinden darf.

Auch bittet der Bundesrat die Bundesregierung im weiteren Gesetzgebungsverfahren darum, die aktuell im Gesetz festgelegten Mengenbegrenzungen unter Berücksichtigung der Stellungnahmen von Fachgesellschaften und der Ziele des Gesetzes – Verbesserung des Jugend- und Gesundheitsschutzes – zu überprüfen. Derzeit sehen die Pläne der Ampel folgende Begrenzungen der Abgabemengen vor: 25 Gramm Cannabis pro Tag und 50 Gramm pro Monat (30 Gramm pro Monat für Heranwachsende) bei gleichzeitiger Begrenzung des THC-Gehaltes auf zehn Prozent. Dabei verfolgt der Regierungsentwurf das Ziel, die Suchtrisiken zu verringern.

Vor der Abstimmung hatten sich im Plenum der Länderkammer ausschließlich Gegner einer Cannabis-Legalisierung zu Wort gemeldet. Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) bezeichnete das Ampelgesetz als "einzige Katastrophe". Zu Beginn seiner Rede fragte er suggestiv, ob das Land derzeit nicht ganz andere Probleme hätte. Ukraine-Krieg, existenzielle Probleme von Unternehmen etc. Haseloff zeigte sich außerdem überzeugt, dass der Konsum von Cannabis mit einer Legalisierung weiter ansteigen werde. Für die Behörden sei das Gesetz zudem nicht praxistauglich.
Deutschland künftig "Kolumbien Europas"?

In die gleiche Kerbe schlugen in ihren Redebeiträgen Haseloffs Parteikollegen: die schleswig-holsteinische Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack und Sachsens Staatsminister des Innern Armin Schuster. Dieser bemerkte, er denke bei den – angeblich geplanten – Cannabis Social Clubs immer an das kubanische Musikalbum "Buena Vista Social Club". Assoziationen an Mittel- bzw. Südamerika ereilten auch Bayerns Leiter der Staatskanzlei, Florian Herrmann (CSU): Der gelernte Rechtsanwalt warnte vor den Auswirkungen des Gesetzes auf das organisierte Verbrechen. "Wir wollen doch nicht, dass Deutschland zum Kolumbien Europas wird", so Herrmann.

Nach den Abstimmungen im Bundesrat gab es aus den Reihen der Ampelfraktionen erleichterte Reaktionen. Als erstes reagierte die sucht- und drogenpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion, Kristine Lütke: "Der Bundesrat kann zwar Kritik üben, aber die Legalisierung von Cannabis am Ende nicht verhindern!" Im parlamentarischen Verfahren werde man die Bedenken der Länder genau prüfen, die endgültige Entscheidung über die Ausgestaltung der Cannabis-Legalisierung liege aber im Parlament. "Als Ampel-Fraktionen stehen wir geschlossen hinter dem Gesetz, denn klar ist: Mit der Legalisierung von Cannabis zu Genusszwecken für Erwachsene sorgen wir endlich für mehr Jugend-, Gesundheits- und Verbraucherschutz", so Lütke.

Hamburgs Justizsenatorin Anna Gallina (Bündnis 90/Die Grünen) sieht den Gesetzgeber aber nun in der Pflicht. Gegenüber LTO erklärte sie: "Zu vielen Fragen haben wir als Länder wichtige Hinweise im Hinblick auf die Kontroll- und Vollzugsaufgaben der Länder gemacht. Auch beim Cannabisgesetz zeigt sich das immer wiederkehrende Problem, dass die finanziellen Folgen ohne Kompensation von den Ländern getragen werden müssen. Ich hoffe, dass die in weiten Teilen konstruktive Stellungnahme des Bundesrates nun in den weiteren Prozess einfließt, damit das wichtige Anliegen der Legalisierung von Cannabis auch in der Praxis erfolgreich wird."

Nach dem Bundesrat ist jetzt zunächst die Bunderegierung wieder am Zug: Sie wird zur Empfehlung der Länderkammer eine Gegenäußerung abgeben. Danach geht das Gesetz in den Bundestag. Klar ist jedenfalls seit heute: Eine Cannabis-Teillegalisierung und eine Entkriminalisierung des Konsums rücken in Deutschland näher.
https://www.lto.de/recht/hintergruende/ ... -haseloff/

Also alles wie gehabt. Die Opposition meckert, die Regierung nimmt sich nix davon an. Weiter gehts.
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lucky luke
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Re: aktueller Stand des Verfahrens

Beitrag von lucky luke »

Roy Bean hat geschrieben: Fr 29. Sep 2023, 15:42 Ach Luke, Du erinnerst mich immer so an einen von den Typen aus der Muppet Show oben vom Balkon :D ...
:mrgreen: ja, aber ich dummerweise dna von beiden abbekommen...
Roy Bean
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Re: aktueller Stand des Verfahrens

Beitrag von Roy Bean »

Ich glaub sie merken grad was sie da dabei sind für ein Murks zu bauen. Gute Nachricht ist, es wird noch über Änderungen gesprochen:
Bevor am Freitag im Bundestag die Beratungen zum Cannabisgesetz starten, fordern Vertreter der Ampelfraktionen bereits jetzt massive Änderungen am Regierungsentwurf. So soll etwa die 200-Meter-Abstandsregel zu Kitas und Schulen gestrichen werden.

Nachdem der Bundesrat der Bundesregierung in seiner jüngsten Sitzung fast 50 Änderungsempfehlungen zum Cannabisgesetz (CanG) mit auf den Weg gegeben hat, ist nun der Deutsche Bundestag am Zug. Kommenden Freitag kommt es zur sog. Ersten Lesung. Im Plenum wird dann allerdings nicht nur über das Gesetz der Ampel, sondern auch über einen Gegenantrag der Unionsfraktionen debattiert. "Cannabislegalisierung stoppen, Gesundheitsschutz verbessern – Aufklärung, Prävention und Forschung stärken", so der Titel des Antrags, der am Montag noch nicht final vorlag. Eine hitzige Debatte ist vorprogrammiert.

Das von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) federführend entworfene Gesetz, das nach zähem Ringen und diversen Eckpunktepapieren vom Kabinett im August beschlossen worden war, sieht vor, Konsumentinnen und Konsumenten künftig den verantwortungsvollen Umgang mit Cannabis zu erleichtern. Hierzu sollen privater Eigenanbau, gemeinschaftlich nichtgewerblicher Eigenanbau sowie die kontrollierte Weitergabe von Konsumcannabis durch Anbauvereinigungen an Erwachsene ermöglicht werden. Die Bundesregierung versteht das CanG als Antwort auf eine ihrer Ansicht nach gescheiterte Prohibitionspolitik, die sich nicht zuletzt in einer ansteigenden Zahl von Konsumentinnen und Konsumenten in Deutschland ausdrücke. Zitiert wird immer wieder eine Erhebung aus dem Jahr 2021, wonach mehr als vier Millionen Menschen im Alter zwischen 18 und 64 Jahren in einem Zeitraum von zwölf Monaten Cannabis konsumiert hätten.
Ein überregulierendes Gesetz?

Verbessern will die Ampel vor allem den Kinder-, Jugend- sowie den Gesundheitsschutz: Dies soll durch die Eindämmung des illegalen Marktes erreicht werden, auf den Kifferinnen und Kiffer bislang angewiesen sind. "Der Konsum von Cannabis, das vom Schwarzmarkt bezogen wird, ist häufig mit einem erhöhten Gesundheitsrisiko verbunden, da der Tetrahydrocanabinol (THC)-Gehalt unbekannt ist und giftige Beimengungen, Verunreinigungen sowie synthetische Cannabinoide enthalten sein können, deren Wirkstärke von den Konsumentinnen und Konsumenten nicht abgeschätzt werden kann", heißt es. Ausdrücklich betont hat die Bunderegierung immer wieder, dass ihr darum geht, Aufklärung und Prävention zu stärken. "Anreize zur Ausweitung des Cannnabiskonsums sollen nicht geschaffen werden."

Die Sorge indes, dass die Bundesregierung mit ihrem 180-Seiten langen Gesetzentwurf voller neuartiger Beschränkungen und Auflagen über das eigentliche Ziel, im Zusammenhang mit dem Cannabiskonsum eine liberale Rechtslage zu schaffen, hinausgeschossen ist, häuft sich. Seit Bekanntwerden der ersten Entwürfe haben nicht nur Legalisierungsbefürworter aus der sog. Cannabis-Szene das Vorhaben für seine ausufernde Überregulierung kritisiert, auch Vertreterinnen und Vertreter der Ampelfraktionen scheinen mit dem Werk der eigenen Regierung nicht zufrieden zu sein und mahnen jetzt Änderungen an.

So etwa die amtierende Vorsitzende des Gesundheitsausschusses des Deutschen Bundestages, Dr. Kirsten Kappert-Gonther (Bündnis 90/ Die Grünen): Die Medizinerin, die Ende Mai erneut zur Präsidentin der Bundesvereinigung für Prävention und Gesundheitsförderung (BVPG) gewählt wurde, will für die Abschaffung einer Regelung sorgen, mit der Minister Lauterbach eigentlich den Kinder- und Jugendschutz gewährleisten will.
Bundesregierung will "keine geselligen Orte mit Konsumanreiz schaffen"

Nach Lauterbachs Gesetz ist derzeit der Konsum von Cannabis im Umkreis von 200 Metern um den Eingangsbereich zu Schulen, Kitas, Kinderspielplätzen, Jugendzentren, öffentlichen Sportstätten und den geplanten Anbauvereinigungen verboten. Der Abstand von 200 Metern – im ersten, von LTO im Mai geleakten Referentenentwurf waren es noch 250 Meter – orientiere sich an den Bedürfnissen des Kinder- und Jugendschutzes und diene dazu, Konsumanreize zu verhindern, heißt es im Regierungsentwurf. Dass auch in den neuen Anbauvereinigungen selbst nicht gekifft werden darf, begründet die Bundesregierung damit, dass "keine geselligen Orte mit erhöhten Konsumanreizen geschaffen werden sollen". Das Gesetz solle schließlich nicht "zu einem steigenden Konsum von Cannabis beitragen".

Kappert-Gonther kann das nicht nachvollziehen und pocht darauf, die Abstandsregeln für den Konsum und die Clubs nicht nur auf den Prüfstand zu stellen, sondern möglichst abzuschaffen. "Länder und Verbände haben zu Recht in Frage gestellt, ob sie einen Mehrwert für den Jugendschutz haben und in der Praxis kontrollierbar sind", so die Grüne gegenüber LTO.

In der Tat kritisieren nicht nur der sich für die Legalisierung einsetzende Deutsche Hanfverband (DHV), sondern auch die Gewerkschaft der Polizei (GdP) die Konsumverbotsregelung.
Polizei fordert mobile GPS-Geräte

Die GdP erwartet erhebliche Probleme bei der Kontrolle der neuen Regelung: "Für die mit der Einhaltung der Umsetzung der Vorgaben Betrauten wird es nur unter sehr hohem personellem und technischem und damit finanziellem Aufwand möglich sein, die jeweils vorgesehenen 200-Meter-Abstände zu bestimmten Örtlichkeiten rechtssicher zu überwachen", heißt es in der Stellungnahme der GdP ans BMG. Eine Kontrolle der Konsumverbotszone sei nur mit einer Verbesserung der personellen und technischen Ausstattung der Jugendschutz-, Kontroll- und Überwachungsbehörden zu bewerkstelligen.

Zudem müssten die Behörden mit mobilen technischen Endgeräten ausgestattet werden, "auf denen ihnen tagesaktuell, rechtssicher und z. B. GPS-gestützt angezeigt wird", in welchen geographischen Gebieten ein Cannabis-Konsum erlaubt ist, weil es einen ausreichenden Abstand zu den im Gesetz genannten Orten aufweisen. "Ohne das jederzeitige Vorhandensein und einwandfreie, anwenderfreundliche und rechtssichere Funktionieren solcher Hilfsmittel ist die Sicherstellung der Einhaltung der ortsbezogenen Vorgaben durch Ordnungsamts- oder Polizeibeschäftigte in der Praxis rechtssicher wohl kaum möglich", glaubt die GdP.
Hanfverband bereit für Gang nach Karlsruhe

Der Hanfverband schüttelt bei dem Thema aus ganz anderen Gründen den Kopf: "Die Vorstellung, den Konsum von Cannabis auf dem Gelände von Vereinen vollständig zu unterbinden, deren einziger Zweck es ist, ehrenamtlich Cannabis anzubauen und zu verteilen, ist vollkommen unrealistisch und auch unsinnig", schreibt der Verband in seiner Stellungnahme. Das Konsumverbot sei ungefähr so sinnvoll wie das Verbot von Bierkonsum auf dem Jahrestreffen der Vereinigung der Haus- und Hobbybrauer.

Die Abstandregel von 200 Metern zu Kinder- und Jugendeinrichtungen verletze zudem das Bestimmtheitsgebot und sei daher verfassungswidrig. "Konsumenten und Polizisten können überhaupt nicht wissen, ob man sich gerade in einer solchen Bannmeile befindet oder nicht." Nach der Regel würde in besiedelten Gebieten oft gar kein Fleck übrigbleiben, wo der Konsum legal wäre, befürchtet der Verband. Der Verband werde bei der ersten Gelegenheit Verfahren unterstützen, um eine verfassungsrechtliche Klärung durch das Bundesverfassungsgericht herbeizuführen.
Änderungen bei der 25-Gramm-Besitzobergrenze gefordert

Änderungsbedarf sehen in diesem Punkt nicht nur Grüne, sondern auch die FDP: Laut Kristine Lütke, sucht- und drogenpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion, ist das strikte Konsumverbot im Abstand von 200 Metern zu Anbauvereinigungen nur schwer kontrollierbar und der Nutzen für den Jugendschutz eher fragwürdig. "Stattdessen brauchen wir verhältnismäßige und treffsichere Regularien, die für echten Jugendschutz sorgen und gleichzeitig nicht zu einer Mehrbelastung von Polizei und Justiz führen. Denn klar ist auch: Wir dürfen die Länder nicht überfordern." Lütke plädierte außerdem dafür, die derzeit im Gesetzentwurf vorgesehene Besitzobergrenze von 25 Gramm zu streichen: "Eine Besitzobergrenze lehnen wir als FDP-Bundestagsfraktion entschieden ab. Schließlich kontrolliert auch niemand, wie viele Flaschen Wein jemand im Keller lagert."

Offen für die Wünsche Ihrer beiden Koalitionspartner zeigt sich die SPD. So kündigte Rechtspolitikerin Carmen Wegge, kürzlich erst auch in den erweiterten Vorstand der Bundestagsfraktion gewählt, gegenüber LTO an, dass man sich das Gesetz vor allem noch einmal unter den Aspekten "Entlastung der Justiz" und "Kontrollierbarkeit" anschauen werde. "Insbesondere die Obergrenze von 25 Gramm im privaten Bereich und die konsumnahen Delikte werden wir auf den Prüfstand stellen müssen. Hierzu sind wir auch im Austausch mit dem Deutschen Richterbund, der Bundesrechtsanwaltskammer, der GdP und dem Bundeskriminalamt", so Wegge.
Kein späteres Inkrafttreten

Deutlich zurück wiesen SPD und Grüne die Forderung des Bundesrates, das CanG wegen umfangreicher Vorbereitungsmaßnahmen in den Ländern erst 2025 in Kraft treten zu lassen: "Ein späteres Inkrafttreten kommt für uns nicht in Betracht", so die SPD-Juristin Wegge. "Aus unserer Sicht muss die Kriminalisierung von Konsumierenden schnellstmöglich beendet werden. Die Cannabis-Legalisierung ist eine Gerechtigkeitsfrage – die verschiebt man nicht. Wir haben Vertrauen in die Länder, das Gesetz zeitnah umzusetzen."

Kappert-Gonther nannte es zwar "nachvollziehbar, dass die Länder etwas Zeit brauchen, bevor sie startklar sind". Gleichzeitig wies sie darauf hin, dass im Gesetz selbst bereits ein gewisser Vorlauf für die Länder berücksichtigt worden sei: "Da jeder Cannabis-Club erst mit einer Genehmigung Cannabis anbauen und abgeben kann, ist ein geordnetes Verfahren bereits im Gesetzentwurf angelegt."
Kubicki warnt vor Graumarkt und "Kiffer-Kolchosen"

Mit dem CanG ist das Projekt Legalisierung der Ampel unterdessen nicht beendet. Nach dem Gesetz ist quasi vor dem Gesetz: Für "nach der Sommerpause" hatte der Bundesgesundheitsminister das "Säule-2-Gesetz" angekündigt. Dieses sieht regionale Modellvorhaben mit kommerziellen Lieferketten vor und wird voraussichtlich der EU-Kommission zur Prüfung vorgelegt. Noch liegt dazu nichts vor.

Angesichts von Gerüchten, das federführende BMG wolle das Tempo bei diesem Gesetz verschleppen, forderte FDP-MdB Lütke nunmehr den SPD-Minister zu mehr Tempo auf: "Karl Lauterbach muss gemeinsam mit dem Gesetzentwurf zu Cannabis-Clubs und Eigenanbau einen klaren Zeitplan vorlegen, bis wann er Säule 2 des Gesetzes umsetzen will. Denn gerade die Modellprojekte dürfen zeitlich nicht verschleppt werden – sie sind essenziell, um am Ende wirklich für mehr Jugend-, Gesundheits- und Verbraucherschutz zu sorgen."

Lütkes Parteifreund, FDP-Bundestagsvize Wolfgang Kubicki, verweist dagegen vor den Beratungen im Bundestag gegenüber LTO auf ungeklärte Fragen: Entscheidend sei, ob man durch einen kontrollierten und kanalisierten legalen Markt einen besseren Jugend- und Suchtschutz als im aktuell faktisch unkontrollierten Schwarzmarkt hinbekomme.

"Ich habe beim Lauterbach'schen Konzept der 'Social Clubs', die an irgendwas zwischen LPG und Kleingartenverein erinnern, enorme Zweifel, ob das gelingt. Wenn am Ende einige wenige in den Kiffer-Kolchosen legal konsumieren, im Übrigen der Schwarzmarkt weiterbesteht und wir darüber hinaus einen Graumarkt schaffen, haben wir nichts gewonnen", so Kubicki. Schutzzonen und das pünktliche Inkrafttreten seien für ihn eher nachrangige Fragen.
https://www.lto.de/recht/hintergruende/ ... reinigung/

Den aktuellen Gesetzesentwurf findet ihr hier:
https://www.bundesrat.de/SharedDocs/dru ... onFile&v=1

da steht jetzt aber auch noch nix drin was man nicht schon kennt, trotzdem sind das jetzt 180 Seiten :shock:
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Roy Bean
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Re: aktueller Stand des Verfahrens

Beitrag von Roy Bean »

Heute in alle Kürze die Neuigkeiten:
Der neue Zeitplan lautet: 1. Lesung im Bundestag in der KW 42, Anhörung im Ausschuss für Gesundheit am 06.11.23, 2. und 3. Lesung am 16.11.23. So könnte die Cannabislegalisierung zum Kalenderjahr 2024 theoretisch noch klappen, jedoch wird das mit jeder Verzögerung unrealistischer. Zu berücksichtigen ist, dass der Bundesrat anschließend noch einige Wochen zur Stellungnahme erhält und gegebenenfalls Einspruch erheben kann, was den gesamten Prozess erheblich verzögern würde.
https://www.focus.de/experts/cannabisle ... 98837.html

Und ich erzähl denen hier dass wir ab Januar bei uns legal konsumieren können..
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lucky luke
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Re: aktueller Stand des Verfahrens

Beitrag von lucky luke »

anhörung im bundestag. fragen an georg wurth.

https://www.youtube.com/watch?v=KxpZE-pNT2g
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