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aktueller Stand des Verfahrens

Verfasst: Fr 9. Dez 2022, 17:05
von Roy Bean
Moinsen,
ich werde versuchen, in diesem Fred die aktuellsten Entwicklungen bzgl der Entkriminalisierung im Gesetzgebungsverfahren zusammenzufassen und aktuell zu halten. Hilfe ist erwünscht und erbeten, Diskussionen aufgrund der Übersichtlichkeit bitte in einem eigenen Beitrag verfassen.

9.12.22:
Es gab im Sommer eine große Expertenanhörung zu dem Thema im Bundestag. Dabei wurden alle relevanten und unrelevanten Gruppen, Experten und die, die sich dafür halten zum Thema befragt. Aufgrund dieser Anhörung wurde vom Gesundheitsministerium ein sogenanntes "Eckpunktepapier" verfasst. Darin sind die Grundlagen, unter denen eine Entriminalisierung stattfinden soll aufgeführt. Die Punkte sind:

Die wichtigsten geplanten gesetzlichen Regelungen zur Cannabis-Legalisierung:


Cannabis und Tetrahydrocannabinol (THC) werden künftig rechtlich nicht mehr als Betäubungsmittel eingestuft.
Die Produktion, die Lieferung und der Vertrieb werden innerhalb eines lizenzierten und staatlich kontrollierten Rahmens zugelassen.

Der Erwerb und der Besitz bis zu einer Höchstmenge von 20 bis 30 Gramm Genusscannabis zum Eigenkonsum im privaten und öffentlichen Raum
werden straffrei ermöglicht.

Privater Eigenanbau wird in begrenztem Umfang erlaubt.

Laufende Ermittlungs- und Strafverfahren sollen zu dann nicht mehr strafbaren Handlungen beendet werden.
Der Vertrieb darf mit Alterskontrolle in lizenzierten Fachgeschäften und ggf. Apotheken erfolgen. 

Werbung für Cannabisprodukte wird untersagt.

Es werden Vorgaben festgelegt, um die Qualität und Reinheit sicherzustellen.

Als Mindestaltersgrenze für Verkauf und Erwerb wird die Vollendung des 18. Lebensjahres festgelegt (ggf. mit einer Obergrenze für den THC-
Gehalt bis zum 21. Lebensjahr).

Es ist die Einführung einer besonderen Verbrauchssteuer („Cannabissteuer“) vorgesehen.
Die cannabisbezogene Aufklärungs- und Präventionsarbeit sowie zielgruppenspezifische Beratungs- und Behandlungsangebote werden
weiterentwickelt

Wie geht es weiter?
Das Gesundheitsministerium hat beschlossen, dieses Eckpunktepapier der EU-Kommission für eine europarechtliche Überprüfung zur Verfügung zu stellen. Hintergrund ist, dass sowohl das Europarecht als auch das Völkerrecht den Umgang mit Cannabis streng regeln und limitieren. Nationales Recht darf mit dem (übergeordneten) Europa- und Völkerrecht nicht kollidieren, weswegen man diese rechtliche Vorprüfung vornimmt (Stichwort Ausländermaut).
Ein Gesetzesentwurf wird erst dann ausgearbeitet und vorgelegt, wenn diese europarechtliche Überprüfung des Vorhabens positiv verläuft.

Laut Bundesgesundheitsministerium ist in diesem Jahr noch mit einem ersten Gesetzesentwurf zu rechnen.

Dieses Gesetz geht dann in die Beratung (wird also in Ausschüssen ausgearbeitet), wird dort nochmal angepasst und geht dann ins Gesetzgebungsverfahren. Dieses Verfahren dauert in etwa 180 Tage (im besten Fall), bevor aus dem Gesetzesentwurf aktuell geltendes Recht wird.

Re: aktueller Stand des Verfahrens

Verfasst: Sa 10. Dez 2022, 16:49
von Roy Bean
Das Eckpunktepapier im Wortlaut findet ihr hier (vorsicht, der link geht zum Gesundheitsministerium ;) ):

https://www.bundesgesundheitsministeriu ... nnabis.pdf

Re: aktueller Stand des Verfahrens

Verfasst: Di 20. Dez 2022, 10:23
von Roy Bean
Neueste Info:
Die Eu-Kommission hat das Eckpunktepapier zurückgewiesen. Mann kann die Rechtmäßigkeit eines Eckpunktepapiers nicht prüfen, das geht nur mit einem fertig ausgearbeiteten Gesetzesentwurf. Hätte man als Minister durchaus wissen können imho...

Einmal mit Profis arbeiten!

Re: aktueller Stand des Verfahrens

Verfasst: Di 20. Dez 2022, 15:35
von Mariohan
:lol: war soo klar

Re: aktueller Stand des Verfahrens

Verfasst: Di 20. Dez 2022, 19:40
von Pols
Dass es zurückgewiesen wird mit hoher Wahrscheinlichkeit wusste auch der Karl.
Hatte er selbst in Interviews vor Wochen so gesagt.
Ich denke eher er wollte die EU ebene mal ansprechen bevor es zu cdu/csu in den Bundesrat geht.

Das macht das Alles nicht einfacher, wäre aber auch nicht anders händelbar von der Kommission gewesen.
Schön die offiziellen Wege gehen.
Logisch, aber man konnte es ja mal probieren.

Viel spannender ist, was passiert nun?
Vor der Frage drückte sich der Gesundheitsminister durchgehend. Sehr spannend was die nächsten Wochen passieren wird.

Re: aktueller Stand des Verfahrens

Verfasst: Mi 21. Dez 2022, 11:52
von Roy Bean
Der Haushaltsausschuss hat im ein paar Gelder gesperrt bis er den Entwurf fertig hat

https://www.aerztezeitung.de/Politik/Ca ... 29034.html

Die Meldung ist aus Mai 22, keine Ahnung ob ihn das irgendwie tangiert... aber da wird schon Druck gemacht. Im Artikel steht auch, dass es im 2 Halbjahr einen Entwurf geben soll... da muss er sich aber beeilen, das Jahr ist fast rum.
Also wahrscheinlich im 1. Quartal nächstes Jahr. Bestenfalls. Dann sehen wir weiter.

Re: aktueller Stand des Verfahrens

Verfasst: Fr 31. Mär 2023, 17:12
von Roy Bean
jo, er hats wieder verschoben auf ende April und es sieht grad net so gut aus.. kollidierende Gesetzgebung auf EU-Ebene.

Was ich so gelesen habe, sind jetzt Modellregionen geplant, in denen das ganze erstmal ausprobiert wird. Zeitraum 4 Jahre, danach wird evaluiert. Social Clubs sind auch ein Thema, was ich persönlich ja doch schon spannend finde...

https://www.lto.de//recht/hintergruende ... beschluss/

Re: aktueller Stand des Verfahrens

Verfasst: Mi 12. Apr 2023, 13:00
von Roy Bean
Ich hab mir grad die Pressekonferenz reingezogen. Folgendes soll beschlossen werden:

Erstmal die Clubs:

Nicht-gewinnorientierte Vereine mit maximal 500 Mitgliedern ab 18 Jahren dürfen gemeinschaftlich Cannabis zu Genusszwecken anbauen und nur an Mitglieder für den Eigenkonsum abgeben.
Pro Clubmitglied dürfen maximal 25 Gramm Cannabis pro Tag und maximal 50 Gramm pro Monat abgegeben werden. Unter 21-Jährige bekommen maximal 30 Gramm pro Monat.
In den Vereinsräumen darf nicht konsumiert werden. Auch darf dort kein Alkohol getrunken werden.
Die Clubs müssen einen Mindestabstand zu Schulen und Kitas einhalten. Zudem darf Cannabis nahe Schulen und Kitas nicht konsumiert werden. In Fußgängerzonen darf bis 20 Uhr nicht gekifft werden.
Der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis bleibt straffrei.
Minderjährige, die mit Cannabis erwischt werden, müssen an Interventions- und Präventionsprogrammen teilnehmen.
Die Vereinigungen dürfen maximal sieben Samen oder fünf Stecklinge an die Mitglieder zum Eigenanbau weitergeben.
Zu den Modellregionen
"Modellvorhaben mit kommerziellen Lieferketten" in Kreisen und Städten mehrerer Bundesländer. Für fünf Jahre soll Unternehmen dabei "die Produktion, der Vertrieb und die Abgabe" in lizenzierten Fachgeschäften an Erwachsene ermöglicht werden. Das Modell wird wissenschaftlich begleitet und die Erkenntnisse werden dann auch der EU-Kommission zur Verfügung gestellt.
Also das hab ich mir ehrlich gesagt viel schlimmer vorgestellt. Das mit den Clubs find ich geil.

Re: aktueller Stand des Verfahrens

Verfasst: Mi 12. Apr 2023, 14:13
von Picta

Re: aktueller Stand des Verfahrens

Verfasst: Mi 12. Apr 2023, 14:25
von Picta
Bin so semi begeistert, hatte mir mehr erhofft...

Das Unvermögen hält das Kompetenzteam aber nicht davon ab sich wie Ikarus immer neue Ziele zu stecken, jetzt will man die Lagalisierung auf EU-Ebene, warum nicht gleich die ganze Welt?

Wenn ich mir die USA anschaue... warum sind wir so fucking langsam in Allem? :cry:

"Genaueres zum Gesetztesvorhaben kommt nach der Sommerpause", wieder nüscht womit man arbeiten könnte...

btw. kennt sich jemand mit Vereinsrecht aus, wie behalte ich die Kontrolle über so nen Verein und wie viel kann ich mir selber zahlen, so als Vereinsmanager wie Olii Kahn einer ist? :mrgreen: