aktueller Stand des Verfahrens
Verfasst: Fr 9. Dez 2022, 17:05
Moinsen,
ich werde versuchen, in diesem Fred die aktuellsten Entwicklungen bzgl der Entkriminalisierung im Gesetzgebungsverfahren zusammenzufassen und aktuell zu halten. Hilfe ist erwünscht und erbeten, Diskussionen aufgrund der Übersichtlichkeit bitte in einem eigenen Beitrag verfassen.
9.12.22:
Es gab im Sommer eine große Expertenanhörung zu dem Thema im Bundestag. Dabei wurden alle relevanten und unrelevanten Gruppen, Experten und die, die sich dafür halten zum Thema befragt. Aufgrund dieser Anhörung wurde vom Gesundheitsministerium ein sogenanntes "Eckpunktepapier" verfasst. Darin sind die Grundlagen, unter denen eine Entriminalisierung stattfinden soll aufgeführt. Die Punkte sind:
Die wichtigsten geplanten gesetzlichen Regelungen zur Cannabis-Legalisierung:
Cannabis und Tetrahydrocannabinol (THC) werden künftig rechtlich nicht mehr als Betäubungsmittel eingestuft.
Die Produktion, die Lieferung und der Vertrieb werden innerhalb eines lizenzierten und staatlich kontrollierten Rahmens zugelassen.
Der Erwerb und der Besitz bis zu einer Höchstmenge von 20 bis 30 Gramm Genusscannabis zum Eigenkonsum im privaten und öffentlichen Raum
werden straffrei ermöglicht.
Privater Eigenanbau wird in begrenztem Umfang erlaubt.
Laufende Ermittlungs- und Strafverfahren sollen zu dann nicht mehr strafbaren Handlungen beendet werden.
Der Vertrieb darf mit Alterskontrolle in lizenzierten Fachgeschäften und ggf. Apotheken erfolgen.
Werbung für Cannabisprodukte wird untersagt.
Es werden Vorgaben festgelegt, um die Qualität und Reinheit sicherzustellen.
Als Mindestaltersgrenze für Verkauf und Erwerb wird die Vollendung des 18. Lebensjahres festgelegt (ggf. mit einer Obergrenze für den THC-
Gehalt bis zum 21. Lebensjahr).
Es ist die Einführung einer besonderen Verbrauchssteuer („Cannabissteuer“) vorgesehen.
Die cannabisbezogene Aufklärungs- und Präventionsarbeit sowie zielgruppenspezifische Beratungs- und Behandlungsangebote werden
weiterentwickelt
Wie geht es weiter?
Das Gesundheitsministerium hat beschlossen, dieses Eckpunktepapier der EU-Kommission für eine europarechtliche Überprüfung zur Verfügung zu stellen. Hintergrund ist, dass sowohl das Europarecht als auch das Völkerrecht den Umgang mit Cannabis streng regeln und limitieren. Nationales Recht darf mit dem (übergeordneten) Europa- und Völkerrecht nicht kollidieren, weswegen man diese rechtliche Vorprüfung vornimmt (Stichwort Ausländermaut).
Ein Gesetzesentwurf wird erst dann ausgearbeitet und vorgelegt, wenn diese europarechtliche Überprüfung des Vorhabens positiv verläuft.
Laut Bundesgesundheitsministerium ist in diesem Jahr noch mit einem ersten Gesetzesentwurf zu rechnen.
Dieses Gesetz geht dann in die Beratung (wird also in Ausschüssen ausgearbeitet), wird dort nochmal angepasst und geht dann ins Gesetzgebungsverfahren. Dieses Verfahren dauert in etwa 180 Tage (im besten Fall), bevor aus dem Gesetzesentwurf aktuell geltendes Recht wird.
ich werde versuchen, in diesem Fred die aktuellsten Entwicklungen bzgl der Entkriminalisierung im Gesetzgebungsverfahren zusammenzufassen und aktuell zu halten. Hilfe ist erwünscht und erbeten, Diskussionen aufgrund der Übersichtlichkeit bitte in einem eigenen Beitrag verfassen.
9.12.22:
Es gab im Sommer eine große Expertenanhörung zu dem Thema im Bundestag. Dabei wurden alle relevanten und unrelevanten Gruppen, Experten und die, die sich dafür halten zum Thema befragt. Aufgrund dieser Anhörung wurde vom Gesundheitsministerium ein sogenanntes "Eckpunktepapier" verfasst. Darin sind die Grundlagen, unter denen eine Entriminalisierung stattfinden soll aufgeführt. Die Punkte sind:
Die wichtigsten geplanten gesetzlichen Regelungen zur Cannabis-Legalisierung:
Cannabis und Tetrahydrocannabinol (THC) werden künftig rechtlich nicht mehr als Betäubungsmittel eingestuft.
Die Produktion, die Lieferung und der Vertrieb werden innerhalb eines lizenzierten und staatlich kontrollierten Rahmens zugelassen.
Der Erwerb und der Besitz bis zu einer Höchstmenge von 20 bis 30 Gramm Genusscannabis zum Eigenkonsum im privaten und öffentlichen Raum
werden straffrei ermöglicht.
Privater Eigenanbau wird in begrenztem Umfang erlaubt.
Laufende Ermittlungs- und Strafverfahren sollen zu dann nicht mehr strafbaren Handlungen beendet werden.
Der Vertrieb darf mit Alterskontrolle in lizenzierten Fachgeschäften und ggf. Apotheken erfolgen.
Werbung für Cannabisprodukte wird untersagt.
Es werden Vorgaben festgelegt, um die Qualität und Reinheit sicherzustellen.
Als Mindestaltersgrenze für Verkauf und Erwerb wird die Vollendung des 18. Lebensjahres festgelegt (ggf. mit einer Obergrenze für den THC-
Gehalt bis zum 21. Lebensjahr).
Es ist die Einführung einer besonderen Verbrauchssteuer („Cannabissteuer“) vorgesehen.
Die cannabisbezogene Aufklärungs- und Präventionsarbeit sowie zielgruppenspezifische Beratungs- und Behandlungsangebote werden
weiterentwickelt
Wie geht es weiter?
Das Gesundheitsministerium hat beschlossen, dieses Eckpunktepapier der EU-Kommission für eine europarechtliche Überprüfung zur Verfügung zu stellen. Hintergrund ist, dass sowohl das Europarecht als auch das Völkerrecht den Umgang mit Cannabis streng regeln und limitieren. Nationales Recht darf mit dem (übergeordneten) Europa- und Völkerrecht nicht kollidieren, weswegen man diese rechtliche Vorprüfung vornimmt (Stichwort Ausländermaut).
Ein Gesetzesentwurf wird erst dann ausgearbeitet und vorgelegt, wenn diese europarechtliche Überprüfung des Vorhabens positiv verläuft.
Laut Bundesgesundheitsministerium ist in diesem Jahr noch mit einem ersten Gesetzesentwurf zu rechnen.
Dieses Gesetz geht dann in die Beratung (wird also in Ausschüssen ausgearbeitet), wird dort nochmal angepasst und geht dann ins Gesetzgebungsverfahren. Dieses Verfahren dauert in etwa 180 Tage (im besten Fall), bevor aus dem Gesetzesentwurf aktuell geltendes Recht wird.