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Re: aktueller Stand des Verfahrens
Verfasst: Sa 2. Mär 2024, 13:37
von bistje
Welche von den drölfzig Versionen wird denn nun dem Bundesrat vorgelegt und vor allem, was issn mit der Straferlassregel?
Wenn Urteile, zu dann mal legalen Handlungen, noch nicht vollstreckt wurden, sind die zu erlassen. Das bedeutet doch in der Praxis das bereits legalisiert wurde, weil jetzt eh keine Verfahren mehr zum Abschluss gebracht werden können
Der Georg hat sich gestern in dem Q&A Lifestream einen abgewunden, diese Frage ja nicht konkret zu beantworten.
https://m.youtube.com/watch?v=-34ezdD4gaY&t=2h51m35s
Re: aktueller Stand des Verfahrens
Verfasst: So 3. Mär 2024, 01:32
von pegelkiffer
bistje hat geschrieben: ↑Sa 2. Mär 2024, 13:37
Welche von den drölfzig Versionen wird denn nun dem Bundesrat vorgelegt
wird wohl noch ausgewürfelt
bistje hat geschrieben: ↑Sa 2. Mär 2024, 13:37
Wenn Urteile, zu dann mal legalen Handlungen, noch nicht vollstreckt wurden, sind die zu erlassen.
wenn nicht gestrichen, irgend wo steht was von Auf Antrag
bistje hat geschrieben: ↑Sa 2. Mär 2024, 13:37
Das bedeutet doch in der Praxis das bereits legalisiert wurde, weil jetzt eh keine Verfahren mehr zum Abschluss gebracht werden können
Verurteilt werden kann noch. Falls der Murks ab 1.4. Gesetz ist, kann dann ANTRAG auf Amestie gestellt werden. Die Kosten wird Mensch trotzdem zahlen müssen
.Richter kann ein offenes Verfahren ALS VORÜBERGEHEND ruhend deklarieren, entweder von sich aus oder auf Antrag. Zum abwarten ob und wann der Murks Gesetz wird. So hab ich dat aufgefasst.
Imho: wird aber VA geben das CanG auf nicht absehbare zeit verschoben. hoffentlich wird dann auch der letzte drauf scheissen ob dat teillegal ist oder in drölf Schaltjahren wird. Und wofür Mensch geblecht hat, das will er auch nutzen.....dann gibst aufgrund der zusätzlichen verfahren auch Mehrarbeit für die Justiz. Ob dann auch wegen zusätzlicher Arbeit geheult wird, wag ich zu verneinen
AND THE WINNER ISchT
Die Wirtschaft, prost. grow/seed shop vorübergehend umsatz+. Vielleicht wird so der Schwarzmarkt (ein bisschen) geschwächt(vorübergehend)
Re: aktueller Stand des Verfahrens
Verfasst: So 3. Mär 2024, 16:00
von bistje
Zu lange verschieben ist nicht. Im schlimmste Fall fliegt der Amnestieparagraph raus und dann geht das die Länder gar nichts mehr an.
Re: aktueller Stand des Verfahrens
Verfasst: So 3. Mär 2024, 22:20
von pegelkiffer
Geduld junger Spüler
Wenn auch nur ein Wort verändert, wie am 23. gelesen und beschlossen. Ist das ertmal wieder erschossen.
bistje hat geschrieben: ↑So 3. Mär 2024, 16:00
Amnestieparagraph raus
Wäre faktisch ein neues Gesetz. Die Litanei, BR;BT;VA; fängt dann wieder ganz von vorne an. Zurück auf Los. Chem tritt Karl dann in den Schoss weil der seinen Balkon so erst 2025 stressfrei begrünen darf
.
Nächtes Jahr ist Wahl, deshalb wird das kurz vorher wohl vor Walkrampf Endfinale tatsächlich funzen. Damit du weist wo dein Kreuzchen hängen sollte. Aber wenn die Kreuzchen nicht richtig sitzen, wird es von den CnixUs Parteien wieder kastriert. nullkomma nix, ganz fix. Hat mein Bongwasser mir erzält
"Normale" neue Geätze brauchen i.d.R. schon 15-24Monate nach dem ersten Entwurf. Derart kontroverses Gesetz in der kurzen Zeit durch geprügelt? Eine Topleistung fast ohne gLeichen.
Meine Pflanzen wachsen auch ohne CanG. Wie wachsen denn deine/ eure so?
Re: aktueller Stand des Verfahrens
Verfasst: Mo 4. Mär 2024, 13:12
von Roy Bean
Laut Bundestagsbeschluss sollte das Cannabisgesetz eigentlich zum 1. April in Kraft treten. Doch weil sich die Länder querstellen, ist nun als neuer Starttermin für die Entkriminalisierung der 1. Oktober im Gespräch.
Millionen Konsumenten hatten sich darauf gefreut: Auf einen legalen Joint zu Ostern und natürlich auf den ersten Sommer, in dem beim Kiffen im Freien nicht mit einem Auge nach einem möglicherweise anrückenden Polizeiwagen Ausschau gehalten werden muss.
Doch dass daraus mit hoher Wahrscheinlichkeit nichts wird, hatte LTO in den vergangenen Tagen bereits prognostiziert. Nun ist es offenbar ausgemachte Sache: Dem gerade erst im Bundestag beschlossenen Cannabisgesetz (CanG) droht ein Vermittlungsverfahren im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat. Das bestätigte gegenüber LTO der rheinland-pfälzische FDP-Landesjustizminister Herbert Mertin, auch das Portal Table Media hatte entsprechend berichtet.
Parteiübergreifend pochen die Justizministerinnen und -minister der Länder auf ein späteres Inkrafttreten des Gesetzes, um eine ihrer Auffassung nach drohende Überlastung der Strafjustiz stemmen zu können. Vor einer solchen haben sie Angst, weil das CanG eine Art Amnestie vorsieht, nach der Tausende Akten von Verfahren, die sich noch in der Vollstreckung befinden, überprüft werden müssten.
Die Vorsitzende der Justizministerkonferenz (JuMiKo), Niedersachsens Justizministerin Kathrin Wahlmann (SPD), ist laut Table Media verärgert, weil die Justiz mit der geplanten Amnestie in rund 16.000 Fällen überfordert sei. "Es wird unweigerlich landauf, landab zu rechtswidrigen Zuständen und zu Entschädigungspflichten kommen", sagte Wahlmann dem Portal. "Wenn der Bund die Justizbehörden der Länder sehenden Auges in eine solche Situation laufen lässt, zeugt das von einer gehörigen Ignoranz gegenüber den tatsächlichen Gegebenheiten."
Grüner NRW-Jusitzminister verärgert die Parteifreunde
In eine ähnliche Kerbe hatten in der vergangenen Woche auch andere Landesminister gehauen. Etwa die Justizministerin der Linken in Mecklenburg-Vorpommern, Jacqueline Bernhardt, aber auch die grüne Justizsenatorin Anna Gallina aus Hamburg.
Für besonderen Unmut in grünen Parteikreisen hatte indes der nordrhein-westfälische Justizminister Benjamin Limbach (Bündnis 90/Die Grünen) gesorgt, weil er nur Minuten nach der für die Ampel erfolgreichen Abstimmung im Bundestag ein Statement veröffentlichte, in dem er keinen Hehl daraus machte, dass ihm am grünen Herzensprojekt Cannabis-Legalisierung nicht viel gelegen ist. In einem nüchternen Statement erklärte Limbach: "Die verbleibende Zeit von nur fünf Wochen reicht nicht annähernd aus, damit die Staatsanwaltschaften und Gerichte in Nordrhein-Westfalen die Regelungen zum rückwirkenden Straferlass fristgerecht umsetzen können. Allein in Nordrhein-Westfalen muss in zehntausenden Fällen geprüft werden, ob verhängte Strafen ganz oder teilweise zu erlassen sind."
Auf diese Problematik haben die Länder laut Limbach auch ausreichend früh im Gesetzgebungsverfahren hingewiesen. Er kritisierte: "Ich bedaure sehr, dass unsere Einwände insbesondere vom zuständigen Bundesgesundheitsminister nicht gehört worden sind. Ich werde mich dafür einsetzen, dass wir im anstehenden Bundesratsverfahren das Inkrafttreten des Cannabisgesetzes verschieben, um die Funktionsfähigkeit der Strafrechtspflege zu erhalten."
Ampel streitet
Dass es nun zu einer solchen Verschiebung beim Inkrafttreten kommt, gilt als sicher, wenn wie erwartet am 22. März im Bundesrat der Vermittlungsausschuss angerufen wird. Noch unklar ist jedoch, ob das CanG in einem solchen Vermittlungsverfahren womöglich noch mehr geändert wird. So hatte etwa SPD-Landesministerin Kathrin Wahlmann eine umfassende Korrektur des Gesetzes angemahnt. Im Hinblick auf ein Vermittlungsverfahren sagte sie jetzt, ein zeitlicher Aufschub um sechs Monate sei "das Mindeste, auf das sich Berlin nun einlassen" müsse.
Nach LTO-Informationen hatte es kurz vor der Verabschiedung des CanG im Parlament Bemühungen von Grünen und FDP gegeben, den Ländern entgegenzukommen und entsprechend ein späteres Inkrafttreten gleich im CanG zu verankern. Das hatte dem Vernehmen nach aber vor allem Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) abgelehnt, dessen Ministerium für das CanG federführend ist.
Nun schieben sich Ampel-Politiker gegenseitig die Schuld an der erneuten Verzögerung im Gesetzgebungsverfahren zu – und das in aller Öffentlichkeit. So keilte der Grünen-Abgeordnete und parlamentarische Geschäftsführer der Bundestagsfraktion Till Steffen in einem Post auf X gegen SPD-Fraktionsvize Dirk Wiese, der in den Medien NRW-Justizminister Limbach kritisiert hatte. Steffen schrieb: "Dirk Wiese hatte wohl gerade Urlaub, als wir auf die SPD wie auf einen lahmen Gaul eingeredet haben, diese eine Änderung aufzunehmen, um die Anrufung des Vermittlungsausschusses zu verhindern. FDP war einverstanden, SPD leider nicht." Wiese reagierte prompt und schrieb zurück: "Hey Till, schöne Grüße nach Hamburg. Aber bei den letzten Runden warst Du nicht am Tisch. Soll vorkommen. Da saßen andere von Euch. Ansonsten beste Grüße!"
Auch FDP-Justizminister sauer
In der sogenannten Cannabis-Community, die sich auf eine überfällige Entkriminalisierung zum 1. April eingestellt hatte, reagiert man auf dieses Hickhack mit Abscheu. Grüne und SPD seien künftig unwählbar, hieß es in diversen Posts auf X. Dabei dürfte sich allerdings auch die FDP nicht als wählbare Alternative anbieten: Auch ihr einziger Landesjustizminister Herbert Mertin aus Rheinland-Pfalz teilt die Kritik seiner Kollegen von SPD und Grünen.
Gegenüber LTO schimpfte Mertin am Donnerstag, die Länder seien "wieder einmal" gezwungen, über den Vermittlungsausschuss Verbesserungen in einem Gesetz zu erreichen. "Der geplante rückwirkende Straferlass stößt bei mir – freundlich formuliert – auf äußerst wenig Verständnis. Diese Regelung stellt die rheinland-pfälzische Justiz vor immense Herausforderungen, weil Tausende laufende Verfahren zu überprüfen sind. Besonders ärgerlich ist, dass entsprechende Forderungen der Länder im Bundesrat keinerlei Berücksichtigung gefunden haben. Überhaupt ist es wieder so wie auch schon in früheren Koalitionen: Die Stellungnahmen der Landesjustizverwaltungen werden abgetan und diesen wird das Gefühl gegeben, sie könnten ebenso gut den Mond anbellen."
Zerbröselt das Gesetz?
Interessant dürfte nun in der kommenden Woche werden, welchen Überarbeitungsbedarf Innen- und Rechtsausschuss des Bundesrates beim CanG sehen. Sie bereiten die Anrufung des Vermittlungsausschusses durch den Bundesrat am 22. März inhaltlich vor. Gut möglich, dass die Länder am Ende darauf bestehen, das als Einspruchsgesetz konzipierte CanG nicht hinsichtlich eines späteren Inkraftraftretens im Vermittlungsauschuss zu verhandeln, sondern womöglich auch noch einmal inhaltlich.
SPD-Ministerin Wahlmann hatte seinerzeit etwa angeregt, den Anbau und die Abgabe des berauschenden Hanfs über sogenannte Cannabis Social Clubs (Anm. d. Red.: Gemeint sind die im Gesetz vorgesehenen Anbauvereinigungen, in denen Cannabis nicht konsumiert werden darf) noch einmal zu überdenken. "Ich halte es für schwierig, ehrenamtlichen Vereinsvorsitzenden die Verantwortung zu übertragen, den Anbau und die Abgabe zu organisieren, zu dokumentieren und sicherzustellen, dass kein Missbrauch betrieben wird." Den unionsregierten Ländern stößt vor allem ein im Gesetz angelegter hoher Kontrollaufwand für Polizei und Verwaltung übel auf.
Es bleibt in Sachen Cannabis also spannend. Wird das Gesetz im Vermittlungsausschuss noch weiter abgeändert, könnte das Vorhaben am Ende zerbröseln wie der Stoff, um den es geht.
https://www.lto.de/recht/hintergruende/ ... lisierung/
Re: aktueller Stand des Verfahrens
Verfasst: Mo 4. Mär 2024, 21:49
von bistje
Ich find es vor allem genial, das sich die Länder über den Arbeitsaufwand der offenen Verfahren beschweren und deshalb bis Oktober weitere hinzufügen wollen. 4D Schach vom Feinsten
Re: aktueller Stand des Verfahrens
Verfasst: Do 14. Mär 2024, 14:24
von Roy Bean
da bist Du nicht der einzige
Das Cannabisgesetz steht vor einer letzten Hürde: Am 22. März entscheidet der Bundesrat, ob das Gesetz pünktlich zum 1. April in Kraft treten kann. Carmen Wegge, die für die SPD das Gesetz maßgeblich mitverhandelt hat, ist zuversichtlich.
LTO: Frau Wegge, in den Ländern gibt es massive Bedenken gegen das Cannabisgesetz (CanG). 16 Landesjustizministerinnen und -minister befürchten, dass ihre jeweilige Strafjustiz wegen einer im Gesetz verankerten Amnestieregelung lahmgelegt wird, sollte das Gesetz in wenigen Wochen an den Start gehen. Die Rede ist von mehr als 100.000 Akten, die geprüft werden müssten. Lässt Sie das kalt?
Carmen Wegge: Nein. Ich kann auch nachvollziehen, dass man nicht begeistert ist, wenn die eigene Behörde kurzfristig Mehrarbeit leisten muss. Aber die geäußerten Sorgen halte ich für maßlos übertrieben. Nur ein Bruchteil der Akten, in denen es um Verurteilungen nach dem Betäubungsmittelgesetz geht, betreffen Cannabis-Delikte, die wir künftig straffrei stellen.
Um die zu identifizieren, bedarf es keines langen Aktenstudiums. Man öffnet die Akte und stellt dann sehr schnell fest, ob jemand wegen ein paar Kilogramm Heroin verurteilt wurde oder wegen ein paar Gramm Cannabis. Dass überhaupt Akten durchgeblättert werden müssen, hat übrigens nichts mit dem CanG zu tun, sondern mit der schleppenden Digitalisierung in der Justiz. Die EDV-Erfassung in den Ländern ist miserabel. Dass eine Personengruppe, die nach Überzeugung des Gesetzgebers über Jahre zu Unrecht kriminalisiert wurde, das ausbaden soll, ist nach meiner Überzeugung inakzeptabel.
Die Justiz steht in der Verantwortung, Unrecht dort zu beseitigen, wo es vorliegt. Taten, die künftig nicht mehr strafbar sind, weiter zu vollstrecken, ist ungerecht. Das sieht der Gesetzgeber schon lange so, es steht explizit in § 313 EGStGB. Warum sollte diese Norm ausgerechnet im Fall des CanG keine Anwendung finden?
"Rückwirkender Straferlass ist verfassungsrechtliches Gebot"
LTO: Die Ausschüsse des Bundesrates plädieren ja teilweise nur für eine Verschiebung der Anwendung der Amnestie.
Carmen Wegge: Auch das kann ich nicht nachvollziehen. Wir haben in der Koalition mit den Ländern über das Thema lange geredet. Der rückwirkende Straferlass ist ein verfassungsrechtliches Gebot. Mit der Beseitigung von Unrecht weiter zu warten, halte ich für falsch.
Die Justiz ist im Übrigen dazu da, an der Beseitigung dieses Unrechts mitzuwirken. Zumal sich inzwischen auch jegliche Befürchtungen erledigt haben, dass sich Mitarbeiter:innen in der Strafjustiz strafbar machen, wenn sie nicht sogleich zum 1. April mit der Prüfung der Fälle fertig sind. Auch die Sorge, dass in diesem Kontext Entschädigungsansprüche auf das Land zukommen, wurde juristisch widerlegt.
Und was die genannten Zahlen anbelangt, sollte man seriös bleiben: Die Bundesregierung rechnet mit maximal 7.500 Prüffällen für eine Haftentlassung.
LTO: Es gab auch den Vorschlag, einen rückwirkenden Straferlass nur auf Antrag zu ermöglichen.
Carmen Wegge: Auch das haben wir von den Rechtsexpert:innen prüfen lassen. Mit dem Ergebnis: Es wäre unverhältnismäßig, nur denjenigen Gerechtigkeit zukommen zu lassen, die sich auf die Hinterbeine stellen und einen Antrag formulieren. Alle Betroffenen müssen hier gleichbehandelt werden.
Anders haben wir es bei der Tilgung von künftig nicht mehr strafbaren Cannabis-Delikten beziehungsweise Verurteilungen aus dem Bundeszentralregister geregelt. Hier erfolgt die Tilgung nur auf Antrag, ist aber auch dann unter Gerechtigkeitsaspekten unerlässlich.
"Ich glaube an ein Inkrafttreten zum 1. April"
LTO: Die im Bundesrat mit dem CanG befassten Ausschüsse haben bis auf den Verkehrsausschuss empfohlen, am 22. März den Vermittlungsausschuss anzurufen. Dann würde sich das Gesetz so oder so verspäten. Glauben Sie noch an ein Inkrafttreten zum 1. April?
Carmen Wegge: Selbstverständlich. Es laufen derzeit intensive Gespräche mit den Ländern, in denen Überzeugungsarbeit geleistet wird.
Im Übrigen sei daran erinnert: Die Voten der Fachausschüsse des Bundesrates beruhen auf dem Ressortprinzip, das heißt, es ist nie ein Votum der gesamten Landesregierung, sondern der jeweiligen Ressorts. Im Plenum des Bundesrates kann eine Landesregierung auch andere Argumente in die Waagschale werfen und sich dann etwa für eine Enthaltung bei der Abstimmung entscheiden – ohne damit die fachlichen Bedenken aus einzelnen Ministerien an den Nagel zu hängen.
LTO: Aus den Ländern, unter anderem von den SPD-Landesgesundministerinnen in Sachsen und Sachsen-Anhalt, kommt der Wunsch, in einem möglichen Vermittlungsausschuss inhaltliche Punkte im CanG nachzuverhandeln: Besitzmengen, Abstände zu Kindereinrichtungen und Anbauvereinigungen sollen restriktiver geregelt werden. Klingt so, als sollte man nur zu Hause im stillen Kämmerlein kiffen dürfen.
Carmen Wegge: Ich kann nachvollziehen, dass Fachpolitker:innen auf Dinge hinweisen, die sie persönlich anders gemacht hätten. Aber ganz ehrlich: Viele der jetzt kursierenden Gegenargumente sind für uns nicht neu und wir haben sie bereits in der Koalition sorgsam abgewogen.
Das CanG ist alles andere als ein gesetzgeberischer Schnellschuss: Es gab eine Anhörung im Bundestag, das Bundesgesundheitsministerium hat wissenschaftliche Gutachten eingeholt und bereits 2022 hat es ein fünftägiges Hearing zur Cannabis-Legalisierung organisiert, bei dem mehr als 200 Expert:innen angehört wurden.
Zuletzt haben wir im Gesetzgebungsverfahren noch eine intensivere Evaluierung vereinbart: Sollte sich herausstellen, dass wir mit Blick auf die Ziele des Gesetzes – das sind Kinder- und Jugendschutz sowie Gesundheitsschutz – oder in Sachen Rechtssicherheit nachjustieren müssen, wird der Gesetzgeber damit nicht zögern.
"Kein Elfmeter für die Union"
LTO: Nach LTO-Informationen hat die FDP-Bundestagsfraktion angeregt, den Ländern jetzt auf die Schnelle noch entgegenzukommen und das Inkrafttreten des Gesetzes per kurzfristiger Gesetzesänderung zu verschieben.
Carmen Wegge: Kein guter Plan. Nicht nur, weil ich es in der Sache für falsch halte, mit der Beseitigung von Unrecht weiter zuzuwarten. Es wäre auch politisch ein falsches Signal, nach dem Motto: "Seht her, die Ampel korrigiert ihr eigenes Gesetz." Diesen Elfmeter will ich der Union nicht schenken.
An dieser Stelle möchte ich auch noch auf einen weiteren Aspekt hinweisen, der mit einer Verschiebung verbunden wäre: Im CanG regeln wir ja nicht nur den Umgang mit Genuss-Cannabis. Es geht auch um die Versorgung von kranken Menschen mit Medizinal-Cannabis. In Deutschland produzierende Unternehmen müssen international konkurrenzfähig bleiben. Den Unternehmen würde letztlich ein wirtschaftlicher Schaden entstehen, wenn die im Gesetz vorgesehene Flexibilisierung der Anbaumenge nicht zeitnah kommt.
LTO: Das ARD-Magazin Kontraste stellt in einem am Donnerstag ausgestrahlten Beitrag die Frage, ob Deutschland ab dem 1. April ins Cannabis-Chaos steuert. Wie sehen Sie das?
Carmen Wegge: Das Gegenteil ist der Fall. Wir beenden mit dem Gesetz das aktuelle Chaos, das der gescheiterte Prohibitionskurs angerichtet hat. Ich bin davon überzeugt, dass man in einigen Monaten feststellen wird, dass die ganze Panikmache in Sachen Cannabis unbegründet war.
Frau Wegge, vielen Dank für das Gespräch.
MdB Carmen Wegge (34) ist Volljuristin und Mitglied im Vorstand der SPD-Bundestagfraktion. An den Beratungen zum Cannabisgesetz war sie maßgeblich beteiligt.
https://www.lto.de/recht/hintergruende/ ... lisierung/
Sehr gut zusammengefasst finde ich. Endlich spricht mal jemand das Unrecht an, dass derzeit existiert.
Daran sollte sich jeder messen müssen der da was zu meckern hat afaik
Re: aktueller Stand des Verfahrens
Verfasst: Do 14. Mär 2024, 15:39
von bistje
Übermorgen in Düsseldorf?
Andere Demos gibts ja nicht.
Re: aktueller Stand des Verfahrens
Verfasst: Fr 15. Mär 2024, 10:58
von bistje
Jetzt wohl doch
Dresden, Freiburg und Mainz sind noch dazu gekommen.
https://hanfverband.de/hanfverband-orga ... amstag-auf
Re: aktueller Stand des Verfahrens
Verfasst: Fr 15. Mär 2024, 16:30
von Roy Bean
Ich bin eher nicht so der Demotyp, war ich noch nie. Nicht weil es mir nicht wichtig wäre, ich glaub nur nicht dran dass Demos irgendwas ändern.
Hinter den Kulissen gehts weiter:
Innerhalb der Bundesregierung gibt es Überlegungen, wie beim Cannabisgesetz ein Vermittlungsverfahren vermieden werden kann. Das BMJ hat nun angeregt, den Bundesländern entgegenzukommen, was das Inkrafttreten des umstrittenen Gesetzes angeht.
Wie LTO bereits berichtet hat, graut es den Landesjustizverwaltungen vor einem Inkrafttreten des Cannabisgesetzes (CanG) zum 1. April. Prinzipiell fordern alle 16 Landesjustizressorts einen späteren Starttermin.
Grund dafür ist vor allem eine umstrittene Amnestieregelung im CanG für Fälle, die künftig legal wären und in denen noch nicht vollstreckte Strafen entsprechend erlassen werden müssten. Die Rede ist von mehr als 100.000 Akten, die geprüft werden müssten – und zwar händisch, weil es mit der Digitalisierung in der Justiz nicht so weit her ist. In der Kürze der Zeit sei das nicht zu stemmen, heißt es seitens der Bundesländer.
SPD-CanG-Verhandlerin Carmen Wegge MdB wies die Vorwürfe der Länder im LTO-Interview am Donnerstag zurück. "Nur ein Bruchteil der Akten, in denen es um Verurteilungen nach dem Betäubungsmittelgesetz geht, betreffen Cannabis-Delikte, die wir künftig straffrei stellen", so Wegge.
Ob der Bundesrat deswegen nun am 22. März den Vermittlungsausschuss anruft, ist noch offen. Fachausschüsse der Länderkammer hatten bereits entsprechende Empfehlungen abgegeben. In der Bundesregierung sorgt man sich offenbar, wie man unter Umständen wochenlange Verhandlungen im Vermittlungsausschuss über die Freigabe von Cannabis verhindern könnte.
BMJ: "Änderungsgesetz noch in dieser Woche"
Wie nun aus Regierungskreisen bekannt wurde, hat das FDP-geführte Bundesjustizministerium (BMJ) gegenüber dem für das Vorhaben federführende Bundesgesundheitsminister angeregt, den Ländern entgegenzukommen und das Inkrafttreten der Amnestieregelung zur verschieben. Aus Sicht des BMJ ist es möglich, noch in dieser Woche ein Änderungsgesetz auf den Weg zu bringen. "In diesem könnte der Forderung der Länder nach einer Verschiebung des Inkrafttretens des Amnestiegesetzes um sechs Monate entsprochen werden. So könnte ein Vermittlungsausschuss vermieden werden", heißt es aus Regierungskreisen.
Auf Nachfrage von LTO verweist eine Sprecherin des BMJ darauf, dass man die Hinweise und Rückmeldung der Länder zu der in Art. 13 des CanG vorgesehenen Straferlassvorschrift bzw. Amnestieregelung sehr ernst nehme.
BMJ selbst hat keine konkreten Zahlen
"Dies betrifft insbesondere die Sorge der Länder vor einer Überlastung der Justiz infolge des Inkrafttretens der Amnestieregelung. Die genaue Zahl der von der Regelung betroffenen Fälle lässt sich zwar erst nach der Auswertung der Akten sicher beurteilen. Die Identifizierung und Auswertung dieser Akten sind Aufgabe der Justiz", so die Sprecherin. Eigene Zahlen der zu überprüfenden Akten lägen dem BMJ nicht vor. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte kürzlich mitgeteilt, die Bundesregierung rechne mit maximal 7.500 Prüffällen für eine Haftentlassung.
Weiter führte die Sprecherin aus, dass das BMJ unabhängig von der genauen Fallzahl das federführende Bundesgesundheitsministerium (BMG) bei der Suche nach einer konstruktiven, für die Länder tragfähigen Lösung unterstütze. "Welche Optionen hierbei gewählt werden, liegt innerhalb der Bundesregierung allerdings primär in den Händen des federführenden BMG."
https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/ ... rung-cang/