Seite 7 von 11

Re: aktueller Stand des Verfahrens

Verfasst: Do 9. Nov 2023, 18:47
von Roy Bean
alt isser geworden der Schorsch, oder? :lol: So mit grauen Schläfen..

ich persönlich finds ja charmant dass er sich seinen goldigen Ruhrpott-Akzent bewahrt hat und auch im Bundestag sich weigert Hochdeutsch zu sprechen.. aber man merkt dass er schon lang in Berlin lebt. Der Akzent ist noch da aber ich vermisse die klare Sprache, die klaren Ansagen ohne drum rumgerede, die im Ruhrgebiet einfach dazu gehören und die Leute so liebenswert machen. Dazu wäre da eine gute Gelegenheit gewesen.

Insgesamt fand ich einige der Fragen an ihn recht unfair; zb wie man verhindern kann, dass einige Bundesländer die Entkriminalisierung komplett ablehnen und angesagt haben die Hürden so hoch wie möglich zu setzen - er ist kein Jurist, wie soll er das beantworten? Afaik kann man ruhig auch mal zugeben, dass man für manche Fragen einfach der falsche Ansprechpartner ist.

Aber das war ja eine Expertenanhörung. Und da hättte ich mir von ihm bei den Antworten eine bessere Struktur gewünscht. Einfach zu sagen "die und die Regel ist blöd und macht keinen Sinn", dafür brauchts keine Anhörung.
Beispielsweise die Begrenzung des THC-Gehalts für Heranwachsende. Wie er dazu steht. "Ne, bringt nix". Ist richtig, aber dann bitte einen konstruktiven Vorschlag, der berücksichtigt was mit der Regel intendiert wird.
Antwortalternative zu der Frage:
"Ich verstehe den Hintergrund einer Begrenzung des THC-Gehalts für Heranwachsende. Ähnlich wie die Altersgrenze für Bier und Wein niedriger liegt als für brandweinhaltige Spirituosen, versucht man dies hier umzusetzen. Das Alkohol und THC völlig verschieden wirken und eine analoge Behandlung an diesser Stelle kaum Sinn ergibt, darauf gehe ich hier und jetzt mal nicht ein. (Anm. Roy: Afaik kann man an dieser Stelle des Entwurfs sehr gut sehen, wie wenig Expertise bezüglich Cannabis bei den Autoren des Entwurfs vorhanden war)
Jugendschutz ist wichtig und muss selbstverständlich berücksichtig werden, das ist keine Frage. Dennoch bin ich der Meinung, dass die Begrenzung des THC-Gehalts zum jetzigen Zeitpunkt, wo es noch einen aktiven Schwarzmarkt gibt, nicht den erwünschten Erfolg erzielen wird. Falls dies gewünscht wird, bin ich gerne bereit ihnen hierzu Alternativen zu nennen, die dem Jugendschutz besser Rechnung tragen; als Beispiel sei hier eine stärkere Begrenzung der täglich, wöchentlich und monatlich zu beziehenden Menge an Cannabis genannt. Wenn durch die Entkriminalisierung, wie derzeit in Kanada zu beobachten, der Schwarzmarkt langsam aber sicher austrocknet und dadurch alternative Bezugsquellen für Heranwachsende wegfallen, kann man sicher nochmals über eine solche Regelung nachdenken."

Also erst aufzeigen welche Aspekte aus dem geplanten Gesetzesentwurf der eigenen Meinung nach kontraproduktiv sind, die Intention der Regel herausstellen und aufzeigen, wie man die intendierte Wirkung auf andere Weise erreichen kann. DAS wäre eine Antwort eines Experten.

Nicht falsch verstehen, ich bin schon froh dass wir den Schorsch da an der Front haben und er hätte das weitaus schlechter machen können. Er ist halt kein Politiker. Das macht ihn sympathisch :)

Re: aktueller Stand des Verfahrens

Verfasst: Do 9. Nov 2023, 18:55
von Roy Bean
was die LTO dazu schreibt

https://www.lto.de/recht/hintergruende/ ... nderungen/
Inkrafttreten erst im Frühjahr 2024?

Noch unklar ist, ob sich die Ampelfraktionen mit dem Gesundheitsministerium auf Änderungen schon in ihrer nächsten AG-Sitzung am Donnerstag verständigen können. Dann könnte der ursprüngliche Zeitplan eingehalten werden und die finale 2./3. Lesung im Bundestag kommende Woche stattfinden. Das Inkrafttreten des Gesetzes zum 1. Januar 2024 wäre dann möglich. Nicht ausgeschlossen ist aber auch, dass das CanG erst Ende November im Bundestag beschlossen wird. Weil der Bundesrat noch erreicht werden muss, würde das Gesetz dann wohl erst ab Frühjahr gelten.

Re: aktueller Stand des Verfahrens

Verfasst: Fr 10. Nov 2023, 17:35
von Roy Bean
Vertagt.
Die Strafverfolgung von Cannabiskonsumenten dauert an, weil das ursprünglich geplante Inkrafttreten des Cannabisgesetzes zum 1. Januar 2024 geplatzt ist. Die finale Bundestagsabstimmung kommende Woche wurde verschoben.

LTO hatte es vor wenigen Tagen bereits angedeutet, jetzt ist es "amtlich": Offenbar aufgrund nach wie vor bestehender Unstimmigkeiten mit dem federführenden Bundesgesundheitsminsiterium (BMG) kann die finale Befassung des Bundestages mit dem Cannabisgesetz nicht wie geplant in der kommenden Sitzungswoche stattfinden. Das Versprechen der Ampel, zum 1. Januar 2024 in Deutschland das Cannabis freizugeben, ist damit gebrochen.

Der in der SPD-Bundestagsfraktion für das Gesetz zuständige Abgeordnete Dirk Heidenblut schrieb auf instagram: "Leider war meine Zuversicht unbegründet. Die Tücke liegt wie immer im Detail und es braucht noch Zeit für ordentliche Erarbeitung der nötigen Ausschussvorlagen. Daher kann CanG jetzt nicht kommende Woche, sondern erst in der 50. KW. Das heißt Bundesrat erst Februar, also Start erst 01.03.2024." Bereits die erste Lesung des Gesetzes war im Oktober - angeblich wegen des Angriffs der Hamas auf Israel - verschoben worden.

Heidenblut hatte noch vor wenigen Tagen von LTO veröffentlichte Hinweise, wonach innerhalb der Ampel bezweifelt werde, dass das Gesetz wie ursprünglich geplant am 16. oder 17. November beschlossen werden könnte, als unbegründet abgetan. Er kommentiere keine Informationen, "die Journalisten nicht haben können". Ob man vor diesem Hintergrund nun den genannten Termin 1. März 2024 für realistisch halten kann, ist fraglich.
BMG hält die Fäden in der Hand

Obwohl bei dem Gesetz jetzt eigentlich die Fraktionen am Zug sind, hält bei dem Vorhaben offenbar weiterhin das BMG die Fäden in der Hand. Aus Ampelkreisen wird berichtet, Karl Lauterbachs Fachebene müsse diverse Änderungswünsche aus den Fraktionen in das Gesetz schreiben, komme damit aber nicht hinterher bzw. trage viele der Änderungspunkte auch nicht mit.

Vor allem FDP und Grüne pochen auf großzügige Änderungen des Gesetzes, in erster Linie zugunsten von Konsumenten. Dass deren Kriminalisierung jetzt mindestens bis März 2024 weitergeht, spielt die drogenpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion in einem Statement gegenüber LTO herunter: "Mit den Verhandlungen zum Cannabisgesetz bin ich bislang sehr zufrieden, wir stehen in engem Austausch – sowohl zwischen den Fraktionen als auch mit dem BMG. Ich bin vorsichtig optimistisch, dass wir zu einem guten Abschluss kommen werden. Nach wie vor ist es mir wichtig, dass wir ein gutes Gesetz machen, mit dem wir die Entkriminalisierung, praxistaugliche Regelungen für Cannabis Clubs und vor allem auch Verbesserungen im Bereich Medizinalcannabis erreichen. Jetzt gilt es auch auf den letzten Metern weiterhin mit Konzentration und Blick auf die wesentlichen Punkte wie Abstandsregeln oder Besitzobergrenzen eine geprüfte und rechtssichere Umsetzung zu schaffen – Inhalte sind da wichtiger als ein zu ambitionierter Zeitplan."
Kein legaler Joint in der Neujahrsnacht

Dass die überzeugte Legaliserungs-Befürworterin Lütke nur "vorsichtig optimistisch" ist, dass man eines Tages zu einem guten Abschluss kommt, dürfte vielen Cannabis-Konsumenten noch mehr Sorge bereiten. Und ob es am Ende überhaupt ein "gutes" Gesetz geben wird, ist ohnehin offen. Es heißt, der ehemalige Legalisierungsgegner Lauterbach und sein BMG hätten diverse Vorbehalte gegen zu viel Liberalisierung im Gesetz.

Auf die am Freitag verkündete Verlegung reagierte die Cannabis-Community im Netz enttäuscht. "Einfach nur zum kotzen" oder "Langsam bisschen die Fresse voll", hieß es auf Posts bei X. Viele hatten sich auf einen legalen Joint in der Neujahrsnacht gefreut.
https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/ ... treit-bmg/

Es scheint als ob Karl da nicht so ganz hinter der Sache steht, bzw sein Ministerium. Was man ja auch am Ergebnis sieht.

Bisschen die Schnauze voll..

Re: aktueller Stand des Verfahrens

Verfasst: Sa 11. Nov 2023, 06:28
von lucky luke
Roy Bean hat geschrieben: Fr 10. Nov 2023, 17:35 Vertagt.
...

Es scheint als ob Karl da nicht so ganz hinter der Sache steht, bzw sein Ministerium. Was man ja auch am Ergebnis sieht.

Bisschen die Schnauze voll..
:lol: das problem ist doch nicht der karl. also wirklich nicht!

das problem ist, dass ihr jungen hupfer eine viel zu hohe erwartungshaltung habt. :oops:

so macht die diskussion mehr spass:
lucky luke hat geschrieben: Mi 7. Jun 2023, 10:29 :oops: scheixx drauf!

lampe an, schranktür zu... und alles gut!
:mrgreen: :mrgreen: :mrgreen:

Re: aktueller Stand des Verfahrens

Verfasst: Sa 11. Nov 2023, 19:55
von Roy Bean
doch der Karl und die Leute im BMG die das umsetzen sollen sind das Problem. Er will das eigentlich nicht, ist gegen die Entkriminalisierung, war er schon immer. Er macht das weil er das muss.

So ein Projekt kannst Du niemandem geben der das selbst als Fehler sieht und glauben da kommt am ende was vernünftiges bei raus.

Im Interview mit Schorsch hab ich erfahren, dass zwar drei Pflanzen im Heimanbau erlaubt sein sollen, aber die Besitzmenge von 25 G soll auch weiter und auch zuhause gelten. Was soll das? Damit ist doch der eigene Anbau faktisch nicht möglich. Da fällt mir ja mehr Gras aus der Tasche wenn ich n Bus hinterher lauf

Das ist wie im Moment. Du darfst zwar konsumieren, so rein verfassungsrechtlich, aber alle Vorbereitungshandlungen für den Konsum sind verboten.

Er soll das erstmal aus dem BTMG nehmen, dann sehen wir weiter.
Ich hoffe da klagt sich dann schnell einer durch die Instanzen.

Re: aktueller Stand des Verfahrens

Verfasst: Sa 11. Nov 2023, 22:31
von lucky luke
Roy Bean hat geschrieben: Sa 11. Nov 2023, 19:55 ...

Das ist wie im Moment. Du darfst zwar konsumieren, so rein verfassungsrechtlich, aber alle Vorbereitungshandlungen für den Konsum sind verboten.
...
kommt noch was dazu. n teststreifen für alle bei jeder polizeikontolle.

haben sie getrunken? hauchen sie mich mal an?

ach nix? haben sie gekifft? geben sie mal die hände her...

und schwupps machst du nur noch homeoffice und weil du offensichtlich nicht umgehen kannst damit holen sie die 25g auch noch noch. und was finden sie? 3x50g oder noch bedeutend mehr... naja bei dir nicht, aber ich hol n kilo runter von einer 7-metrigen. :lol:

brave new world! aber ihr wolltet ja alle die legalisierung... :evil:
herzlichen dank! ein österreicher würd jetzt sagen: geh scheissen. und das ist keine beleidigung, das drückt entsprechendes missfallen aus.

ich weiss schon warum ich nach spanien abhau. du kannst mich dann ja mitm zug besuchen kommen.

Re: aktueller Stand des Verfahrens

Verfasst: Sa 11. Nov 2023, 22:58
von Roy Bean
diese Teststreifen halten sie dir auch heute schon regelmäßig hin wenn sie nichts anderes finden, aber sie haben das Problem jetzt im rahmen der Diskussion wenigstens schonmal erkannt und die Grenzwerte werden angepasst. Wenn dass dann ein realistischer Wert ist, afaik irgendwas über 4ng/l, und du nicht für tagelang zurückliegenden Konsum zur MPU musst - so wie das geplant ist, dann könnte ich damit leben. WENN. Ich Optimist..

Re: aktueller Stand des Verfahrens

Verfasst: Fr 17. Nov 2023, 14:11
von Roy Bean
Jo, dauert noch. Wie gehabt. Keine Zeit im Parlament dafür. Noch Dinge zu klären. Man will keinen Schnellschuss, sondern ein handwerklich gut gemachtes Gesetz. Wär ja mal was neues... ich glaub nicht dran:
Die Strafverfolgung von Cannabiskonsumenten dauert an, weil das ursprünglich geplante Inkrafttreten des Cannabisgesetzes zum 1. Januar 2024 geplatzt ist. Die finale Bundestagsabstimmung kommende Woche wurde verschoben.

LTO hatte es vor wenigen Tagen bereits angedeutet, jetzt ist es "amtlich": Offenbar aufgrund nach wie vor bestehender Unstimmigkeiten mit dem federführenden Bundesgesundheitsminsiterium (BMG) kann die finale Befassung des Bundestages mit dem Cannabisgesetz nicht wie geplant in der kommenden Sitzungswoche stattfinden. Das Versprechen der Ampel, zum 1. Januar 2024 in Deutschland das Cannabis freizugeben, ist damit gebrochen.

Der in der SPD-Bundestagsfraktion für das Gesetz zuständige Abgeordnete Dirk Heidenblut schrieb auf instagram: "Leider war meine Zuversicht unbegründet. Die Tücke liegt wie immer im Detail und es braucht noch Zeit für ordentliche Erarbeitung der nötigen Ausschussvorlagen. Daher kann CanG jetzt nicht kommende Woche, sondern erst in der 50. KW. Das heißt Bundesrat erst Februar, also Start erst 01.03.2024." Bereits die erste Lesung des Gesetzes war im Oktober - angeblich wegen des Angriffs der Hamas auf Israel - verschoben worden.

Heidenblut hatte noch vor wenigen Tagen von LTO veröffentlichte Hinweise, wonach innerhalb der Ampel bezweifelt werde, dass das Gesetz wie ursprünglich geplant am 16. oder 17. November beschlossen werden könnte, als unbegründet abgetan. Er kommentiere keine Informationen, "die Journalisten nicht haben können". Ob man vor diesem Hintergrund nun den genannten Termin 1. März 2024 für realistisch halten kann, ist fraglich.
BMG hält die Fäden in der Hand

Obwohl bei dem Gesetz jetzt eigentlich die Fraktionen am Zug sind, hält bei dem Vorhaben offenbar weiterhin das BMG die Fäden in der Hand. Aus Ampelkreisen wird berichtet, Karl Lauterbachs Fachebene müsse diverse Änderungswünsche aus den Fraktionen in das Gesetz schreiben, komme damit aber nicht hinterher bzw. trage viele der Änderungspunkte auch nicht mit.

Vor allem FDP und Grüne pochen auf großzügige Änderungen des Gesetzes, in erster Linie zugunsten von Konsumenten. Dass deren Kriminalisierung jetzt mindestens bis März 2024 weitergeht, spielt die drogenpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion in einem Statement gegenüber LTO herunter: "Mit den Verhandlungen zum Cannabisgesetz bin ich bislang sehr zufrieden, wir stehen in engem Austausch – sowohl zwischen den Fraktionen als auch mit dem BMG. Ich bin vorsichtig optimistisch, dass wir zu einem guten Abschluss kommen werden. Nach wie vor ist es mir wichtig, dass wir ein gutes Gesetz machen, mit dem wir die Entkriminalisierung, praxistaugliche Regelungen für Cannabis Clubs und vor allem auch Verbesserungen im Bereich Medizinalcannabis erreichen. Jetzt gilt es auch auf den letzten Metern weiterhin mit Konzentration und Blick auf die wesentlichen Punkte wie Abstandsregeln oder Besitzobergrenzen eine geprüfte und rechtssichere Umsetzung zu schaffen – Inhalte sind da wichtiger als ein zu ambitionierter Zeitplan."
Kein legaler Joint in der Neujahrsnacht

Dass die überzeugte Legaliserungs-Befürworterin Lütke nur "vorsichtig optimistisch" ist, dass man eines Tages zu einem guten Abschluss kommt, dürfte vielen Cannabis-Konsumenten noch mehr Sorge bereiten. Und ob es am Ende überhaupt ein "gutes" Gesetz geben wird, ist ohnehin offen. Es heißt, der ehemalige Legalisierungsgegner Lauterbach und sein BMG hätten diverse Vorbehalte gegen zu viel Liberalisierung im Gesetz.

Auf die am Freitag verkündete Verlegung reagierte die Cannabis-Community im Netz enttäuscht. "Einfach nur zum kotzen" oder "Langsam bisschen die Fresse voll", hieß es in Posts bei X. Viele hatten sich auf einen legalen Joint in der Neujahrsnacht gefreut.
https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/ ... treit-bmg/

Es geht also weiter im Februar. Neuer Arbeitstermin für das Inkrafttreten wäre somit das 2. Quartal 24. Frühestens.

Wie gesagt und hier geschrieben, der Karl "trägt einige der Änderungswünsche nicht mit", so als Befürworter der Prohibition. Ist dann schwer wenn man so denkt..

Re: aktueller Stand des Verfahrens

Verfasst: Mo 27. Nov 2023, 15:37
von Roy Bean
Die endgültige Fassung des Gesetzes nist draußen
Kleinere Konsumverbotszonen, größere erlaubte Menge beim Eigenanbau, dafür aber auch Strafverschärfungen, wenn es um Minderjährige geht: Die Ampel hat sich auf diverse Änderungen des Cannabisgesetzes verständigt.

Nach zähem Ringen haben sich die Fraktionen von SPD, Grünen und FDP mit dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) auf Änderungen des geplanten Cannabisgesetzes (CanG) geeinigt. Wegen der aktuellen Turbulenzen rund um den Bundeshaushalt und geänderter Prioritätensetzung in der Bundespolitik war zunächst befürchtet worden, dass das Cannabis-Vorhaben in der Ampelplanung bis auf weiteres hinten runterfällt.

Dem ist jedoch nicht so: Das Gesetz soll in der Sitzungswoche Mitte Dezember (Kalenderwoche 50) im federführenden Gesundheitsausschuss beraten und dann in derselben Woche noch final im Bundestag verabschiedet werden. Die Regelungen zur Entkriminalisierung sollen ab dem 1. April 2024 gelten, die Regelungen zu den neuen Anbauvereinigungen, in denen Mitglieder Cannabis erwerben können, jedoch erst ab Juli 2024. Die Vorlage für den Gesundheitsausschuss mit Erläuterungen liegt LTO vor und kann hier heruntergeladen werden.

Die Änderungen selbst wie auch der mit ihnen verbundene Zeitplan waren mit Spannung erwartet worden. Schließlich hatten sich die Fachpolitiker der Fraktionen, vor allem von FDP und Grünen, für massive Änderungen an dem aus ihrer Sicht zu rigidem Gesetz von Karl Lauterbach (SPD) ausgesprochen. Einige Korrekturen vermochten sie nunmehr in den Verhandlungen mit dem BMG durchzusetzen. Allerdings sind auch neue Strafverschärfungen vorgesehen.
Konsum außerhalb der Sichtweite von Schulen erlaubt

Entschärft wurden die Konsumverbote in der Nähe von Schulen, Kindergärten, Spielplätzen und den neuen Anbauvereinigungen ("Cannabis-Clubs"). Hier galt im alten Entwurf noch ein Abstand von mindestens 200 Metern, ab dem bedenkenlos gekifft werden konnte. Nach der Änderung ist der Konsum nun nur noch "in Sichtweite" der Einrichtungen verboten. Klargestellt wird außerdem, dass eine Sichtweite bei einem Abstand von mehr als 100 Metern von dem Eingangsbereich der jeweiligen Einrichtung nicht mehr gegeben ist. Die Vorsitzende des Gesundheitsausschusses im Bundestag, Kirsten Kappert-Gonther (Bündnis 90/Die Grünen), begrüßte die Korrektur: "So verringern wir den Kontrollaufwand für die Polizei, schaffen mehr Klarheit für Konsumierende, ermöglichen Patient:innen, ihr Medikament einzunehmen, und schützen Kinder und Jugendliche."

Eine weitere Änderung betrifft die erlaubte Menge, die aus dem Cannabis-Eigenanbau resultiert. Grundsätzlich ist Erwachsenen künftig der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis für den Eigenkonsum erlaubt. Möglich werden soll zusätzlich der private Eigenanbau von bis zu drei Cannabispflanzen zwecks Eigenkonsums. Diesbezüglich war an der erlaubten Besitzmenge von 25 Gramm Kritik geübt worden, da sich aus drei Pflanzen oft wesentlich mehr berauschendes Cannabis gewinnen lässt.
50 Gramm Eigenanbau-Cannabis zu Hause erlaubt

Auf diese Kritik hat die Ampel nun reagiert und die erlaubte Menge aus dem Eigenanbau aus bis zu drei Pflanzen auf 50 Gramm erhöht. Außerdem wird klargestellt, dass die Grenze sich auf die getrocknete Menge bezieht. "Dadurch wird ermöglicht, dass eine Cannabispflanze aus dem privaten Eigenanbau so weit geerntet werden kann, dass mit ihrer Ernte die zulässige Besitzmenge von 25 Gramm getrocknetem Cannabis im öffentlichen Raum und 50 Gramm getrocknetes Cannabis am Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ausgeschöpft werden kann", heißt es zur Erläuterung in der Vorlage für den Ausschuss.

Im Zusammenhang mit dem Besitz von Cannabis ist eine leichte Entschärfung bei den Sanktionen vorgesehen: So droht denjenigen, die die erlaubten Mengen geringfügig überschreiten, nicht mehr (wie im Regierungsentwurf noch vorgesehen) eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder Geldstrafe. Sie begehen nach den Änderungen künftig keine Straftat mehr, sondern nur noch eine Ordnungswidrigkeit. "Es wird eine geringe Menge von bis zu 30 Gramm im öffentlichen und bis zu 60 Gramm in der Wohnung definiert, sodass bei geringfügiger Überschreitung der Besitzgrenzen nicht gleich die Strafbarkeitskeule droht", erläutert Kappert-Gonther.

Nach unten angepasst wird auch die maximale Höhe des oberen Bußgeldrahmens von 100.000 Euro auf 30.000 Euro. Die maximale Höhe des unteren Bußgeldrahmens wird von 30.000 Euro auf 10.000 Euro abgesenkt. "Die Absenkung trägt dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz Rechnung", heißt es in der Vorlage.

Aufgehoben wird auch ein speziell im Konsumcannabisgesetz (KCanG) normiertes Gebot der nachbarschaftlichen Rücksichtnahme beim privaten Eigenanbau von Cannabis, etwa durch Geruchsbelästigungen. Hier wird jetzt auf die geltenden Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) verwiesen, die nach Ansicht der Ampel ausreichen: Das Ziel, Belästigungen für Nachbarn zu unterbinden, sei bereits von den §§ 906, 1004 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) sowie dem aus dem allgemeinen Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB) folgenden Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme in Nachbarschaftsverhältnissen umfasst.
Höhere Strafen zum Schutz Minderjähriger

Über einige Änderungen freuen dürften sich auch Strafverfolger und diejenigen, die auf höhere Strafen pochten, wenn Minderjährige im Spiel sind. Mit Blick auf den Schutz dieser jungen Menschen hat man sich auf etliche Nachschärfungen verständigt. In der Begründung heißt es dazu: "Kinder und Jugendliche sind eine besonders vulnerable Gruppe der Bevölkerung. Sie sind in besonderem Maße durch Erwachsene und Trends beeinflussbar. Die vor allem neurotoxischen Effekte in sich entwickelnden Gehirnen und kardiovaskulären Schädigungen durch Betäubungsmittel können vielschichtige gesundheitsschädigende Folgen für das gesamte spätere Leben hervorrufen." Erwachsene über 21 Jahre trügen als voll schuldfähige und verantwortliche Mitglieder der Gesellschaft eine besondere Mitverantwortung für Kinder und Jugendliche.

Konkret heißt das: Wenn über 21-Jährige künftig Minderjährige zum Anbau oder Kauf von Cannabis anstiften oder ihnen dabei helfen, wird dies als besonders schwerer Fall eingestuft und es droht ihnen eine Freiheitsstrafe von drei Monate bis fünf Jahre. Heraufgesetzt wird auch die Mindeststrafe für eine gewerbsmäßige Abgabe von Cannabis an Minderjährige von einem Jahr auf zwei Jahre. Zudem erhöht sich die Mindeststrafe für Qualifikationstatbestände der organisierten Kriminalität von einem Jahr auf zwei Jahre Freiheitsstrafe, wenn über 21-Jährige einen oder mehrere Minderjährige zu bandenmäßigem Vorgehen oder zum Gebrauch von Schusswaffen oder gefährlichen Gegenständen animieren.

Weiter soll durch Einfügen eines neuen Tatbestandes im Betäubungsmittelgesetz (BtMG, § 30 Abs. 1 Nr. 5) der Strafrahmen für die Abgabe, das Verabreichen und das Überlassen von Betäubungsmitteln zum unmittelbaren Verbrauch durch Erwachsene (älter als 21 Jahre) an Minderjährige von einem Jahr auf zwei Jahre Mindeststrafandrohung erhöht werden. Voraussetzung hierfür: Der Täter handelt vorsätzlich und gefährdet dadurch wenigstens leichtfertig ein Kind oder eine jugendliche Person in der körperlichen, geistigen oder sittlichen Entwicklung schwer.
Weitreichende Ermittlungsbefugnisse

Den Wünschen der Strafverfolgungsbehörden kommt die Ampel ebenfalls entgegen, etwa durch Ergänzungen in der Strafprozessordnung (§§ 100a ff. StPO). Bei schweren cannabisbezogenen Straftaten sollen verdeckte Ermittlungsmaßnahmen wie u. a. Telekommunikationsüberwachung oder Online-Durchsuchung erhalten bleiben. Erlaubt werden soll auch die Durchsuchung von Räumen zur Nachtzeit, wenn im Zusammenhang mit Cannabis typische Erscheinungsformen der organisierten Kriminalität auftreten.

Bei schweren Cannabisdelikten, die der organisierten Kriminalität zuzurechnen sind oder den Jugendschutz konterkarieren, soll die Anordnung von Untersuchungshaft aufgrund von Wiederholungsgefahr ermöglicht werden. Entsprechende Begehungsformen aus dem KCanG und dem Medizinalcannabisgesetz werden in § 112a Abs. 1 Nr. 2 StPO aufgenommen.
Keine Mitgliedschaft für ausländische Gaststudenten in Cannabisclubs

Im Zusammenhang mit den neu entstehenden Anbauvereinigungen gibt es eine Reihe von Korrekturen und Anpassungen. Insgesamt aber hat sich an der der kleinteiligen Regulierung nicht viel geändert. Weiter darf in den Vereinigungen selbst und um sie herum ("in Sichtweite") nicht konsumiert werden. Allerdings werden Abstände zwischen den Clubs nicht vorgeschrieben, "damit Clubs auch in Ballungsräumen die Chance haben, sich zu gründen", wie Kappert-Gonther erläutert. "Da ein umfangreiches Werbeverbot gilt und die Clubs von außen nicht erkennbar sind, ist es so pragmatischer."

Präzisiert wird im Gesetz auch, dass die Mitgliedschaft in einer Anbauvereinigung einen Aufenthalt von mindestens sechs Monaten in Deutschland voraussetzt. Damit trägt die Ampel u. a. einem Petitum von Frankreich Rechnung: Es soll verhindert werden, dass Studierende und andere Personen, die nur vorübergehend einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben, Mitglieder einer Anbauvereinigung werden und somit Cannabis konsumieren dürfen.
Straßenverkehr: Änderung der Fahrerlaubnisverordnung geplant

Mit Blick auf den Umgang mit Cannabis im Straßenverkehr hat sich die Koalition auf eine Änderung der Fahrerlaubnisverordnung verständigt. Damit soll verhindert werden, dass schon der gelegentliche Konsum von Cannabis zur Anordnung einer Medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) führen kann. Zur Begründung heißt es: "Hierdurch wird sichergestellt, dass die begrenzte Zulassung des Besitzes und des Konsums von Cannabis nicht dazu führt, dass nun zum Beispiel jedes Mitglied einer Anbauvereinigung Gefahr läuft, einem Fahreignungsgutachten unterzogen zu werden und so jedenfalls für Führerscheininhaber und -bewerber kein Anreiz für die Mitgliedschaft in einer Anbauvereinigung besteht, sich ihre Situation also de facto im Ergebnis nicht verbessert. Eine solche strenge Regelung ist auch im Sinne der Straßenverkehrssicherheit bei Cannabis nicht erforderlich."

Hinsichtlich des THC-Grenzwertes erwartet die Ampel bis zum 31. März 2024 einen entsprechenden Vorschlag aus dem Bundesministerium für Verkehr und Digitales. Die Festschreibung des Grenzwerts erfolge anschließend durch den Gesetzgeber. "Aufgrund der begrenzten Zulassung des Besitzes und des Konsums von Cannabis mit diesem Gesetz ist es erforderlich, das bisherige absolute Verbot des Führens eines Kraftfahrzeugs unter dem Einfluss von Cannabis durch eine Regelung zu ersetzen, die – wie die 0,5-Promille-Grenze – einen Grenzwert für die durch den Cannabiskonsum hervorgerufene Substanz Tetrahydrocannabinol (THC) im Blut festlegt."
Gestuftes Inkrafttreten

Vereinbart haben SPD, Grüne und FDP weiter neben diversen Regelungen, die den Umgang mit medizinischem Cannabis sowie die Evaluierung und Forschung betreffen, jetzt auch ein gestuftes Inkrafttreten des Gesetzes.

Demnach tritt das Gesetz am 1. April 2024 in Kraft, soweit es die Entkriminalisierung betrifft. Vorschriften, die den gemeinschaftlichen Eigenanbau sowie die Weitergabe und Entgegennahme von Cannabis in den neuen Anbauvereinigungen betreffen, sollen erst am 1. Juli 2024 in Kraft treten. Damit soll den Ländern ermöglichet werden, das Verfahren und die Behörden festzulegen, die für die Durchführung des Erlaubnisverfahrens und der behördlichen Überwachung von Anbauvereinigungen zuständig sein sollen, und erforderliche Schulungsmaßnahmen für diese Behörden vorzunehmen. Ein späteres Inkrafttreten hatte insbesondere der Bundesrat gefordert.
https://www.lto.de/recht/nachrichten/n ... d-konsum/

Hätt mich jetzt auch gewundert wenn da auf den letzen Metern noch was ordentliches bei rausgekommen wär. Also nur noch 100m Abstand, als obs das bringen würd, und zuhause darf ich jetzt 50 anstatt 25 Gramm pro Person besitzen, trocken, wenigstens das.

Aber naja. Gut is irgendwie anders

Re: aktueller Stand des Verfahrens

Verfasst: Mo 27. Nov 2023, 23:39
von bistje
Wenn sich die 50g nur auf getrocknetes Gras bezieht, wie sieht es dann mit fresh frozen aus? Ist das noch Kühltruhenweise legal?
Das ist jetzt gar nicht so albern wie es klingt, weil das würde das Problem der Homegrower schlagartig lösen.